§ 5 SächsKiTaG – Öffnungszeiten und Bedürfnisse

Eltern benötigen oft entsprechend Ihrer beruflichen Situation Betreuung in Kindertagespflege und Kindertagesstätten. Die Öffnungszeiten und Bedürfnisse klaffen, wenn das Wunschkind geboren ist oft auseinander.

Berufliche Selbstverwirklichung in 3 Schichten ist zwar theoretisch möglich – praktisch müssen Sie als Eltern da harte Bretter bohren – zumindest in öffentlichen Kindertagesstätte in Sachsen. Mal sehen, was im § 5 SächsKiTaG:

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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Können Kindertageseinrichtungen rund um die Uhr geöffnet sein?


Gemeinsam mit dem Elternbeirat, der die Interessen der Mehrzahl aller Eltern vertritt, können Sie Ihre Bedürfnisse bezüglich der Öffnungszeiten gegenüber Einrichtungsleitung bzw. dem Träger sowie örtlichen Träger (Jugendamt) und damit der Gemeinde geltend machen- Im § 5 SächsKiTaG steht, dass Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Eltern sowie den örtlichen Gegebenheiten offen zu halten sind und das die Öffnungszeiten prinzipiell zwischen Elternbeirat, Träger und örtlichem Träger abgestimmt werden.

Arbeiten in Schichten wäre möglich!

Kritiker der Öffnung von Kindertagesstätten über Nacht bzw. über 24 h verteilt, argumentieren oft als erstes, dass das Kind zu den Eltern nach Hause gehört, wenn es draußen dunkel wird. Eltern, die in Schichten arbeiten, halten dagegen und wissen natürlich, dass Sie nur eine Betreuungszeitverlagerung vom Morgen auf den Abend in Anspruch nehmen wollen. D. h. Sie wollen Ihr Kind dann in die KiTa bringen, wenn Sie zur Spätschicht starten. 24 Stunden geöffnet, heißt also nicht gleich, dass alle Kinder 24 h betreut werden sollen. Auch nicht mehr als die üblichen 6 bis 9 Stunden täglich je nach Arbeitsvertrag. Jedoch, wenn Betreuung dann bitte schön flexibel.

Mehr Wirkung haben Sie als Elternschaft gemeinsam

In den letzten 20 Jahren hat sich die Berufs- und Arbeitswelt verändert. Immer mehr Familien sehen sich komplexen Anforderungen gegenüber, denen jeder versucht auf seine Art und Weise gerecht zu werden. Auch die Wünsche Ihrer Kinder sollen ja unter der Woche nicht zu kurz kommen. Was aber machen, wenn sich 8 bis 10 Stunden Arbeitszeit nicht in der Zeit von 6 bis 17 Uhr unterbringen lassen? Dann wenden Sie sich bitte beim Elternabend an alle Eltern – erforschen Sie, wer ähnliche Probleme hat – bilden Sie eine Mehrheit und dynamisieren Sie die Öffnungsgzeiten bzw. Schließzeiten. Vielleicht fangen ja 90 % der Eltern auch erst nach 8 Uhr an und man kann so die Öffnungszeiten von 6 Uhr morgens auf 7 Uhr verlagern und abends eine Stunde länger öffnen.

Öffnungszeiten inkludiert auch Schließzeiten

Viele Einrichtungen arbeiten auch mit außerordentlichen Schließzeiten. Das wirksame Mittel der geplanten Schließzeit, z. B. im Sommer trifft Eltern oft unvermindert und hart. Denn Einrichtungen schließen sowieso schon während Weihnachten/Neujahr, zu Ostern, an Himmelfahrt und allen Brückentage auch. Ihre Urlaubstage reichen wahrscheinlich nicht aus, um immer die Betreuungslücke der Einrichtung zu schließen. Anders herum wird Ihr Arbeitgeber auch nicht jedes Mal Urlaub genehmigen, wenn die Kindertagesstätten zu haben.

Geplante Schließzeiten haben zudem oft Gründe, die nicht nachvollziehbar sind, wie z. B. die Reinigung der Einrichtung etc. In den meisten Fällen hilft es den Kindertagesstätten die (dünne) Personaldecke besser über das Jahr zu strecken. So haben eben alle ErzieherInnen gemeinsam Sommerurlaub. Als Elternbeiratsmitglied können Sie natürlich auch gegen geplante Schließzeiten intervenieren. Wenn die Mehrheit der Eltern es wünscht, lässt sich die geplante Schließzeiten kippen.

In unserem Vortrag Familienwissen Elternmitwirkung informieren wir Sie als betreuten Mitarbeiter gern über die Möglichkeiten der aktiven Elternmitwirkung. Wenn Ihr Arbeitgeber noch nicht Kunde im familienservice der familienfreund KG ist, senden wir Ihnen gern per Email Informationen zum Weitergeben zu.

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