Arbeitnehmer nutzen zunehmend betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gewinnt für Arbeitnehmer stark an Bedeutung. Bei der Deutschen Bank haben Beschäftigte und Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in den ersten neun Monaten dieses Jahres neun Prozent mehr Beiträge angespart als im Vorjahreszeitraum. Im Rahmen der Umfrage der Zurich Gruppe Deutschland wurden 550 bAV-Verantwortliche in deutschen Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern telefonisch befragt. Zusätzlich wurden Telefoninterviews mit 54 bAV-Verantwortlichen in Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern durchgeführt.

Betriebliche Altersvorsorge gewinnt an Bedeutung

Auch eine Umfrage der Zurich Gruppe unter Arbeitgebern verdeutlicht diesen Trend: Die Mehrheit der Beschäftigten (74 Prozent) in großen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern fordert Angebote zur betrieblichen Altersversorgung aktiv ein. In kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern spricht bisher nur etwa jeder Fünfte den Arbeitgeber auf den gesetzlichen Anspruch einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung an.

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  • Die Mehrheit der Beschäftigten in großen Unternehmen fordert Angebote zur betrieblichen Altersversorgung aktiv ein
  • Betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiterbindung ähnlich wichtig wie Dienstwagen

„Das Interesse der Arbeitnehmer an Angeboten zur betrieblichen Altersversorgung hat deutlich zugenommen. Aber gerade kleinere und mittlere Unternehmen sind über die rechtlichen Risiken einer betrieblichen Altersversorgung verunsichert und suchen Beratung. Sie sollten offene Fragen frühzeitig klären, da ihre Mitarbeiter diese Form der Betriebsrente als zusätzliches Standbein ihrer Altersvorsorge ansehen und diese in Zukunft verstärkt in Anspruch nehmen werden,“ erklärt Dr. Jürgen Harengel, Mitglied der Geschäftsleitung Geschäftskunden der Deutschen Bank.

Vorteile für den engagierten Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer liegen die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung auf der Hand. Sie zahlen weniger Steuern, da die Beiträge der bAV direkt aus ihrem Bruttoeinkommen gezahlt werden. Gleichzeitig stellt der Arbeitnehmer seine finanzielle Absicherung im Alter auf ein breiteres Fundament. Und auch die Unternehmer erkennen zunehmend Wettbewerbsvorteile. Über die Hälfte (57 Prozent) der von der Zurich Gruppe befragten Arbeitgeber verzeichnen einen deutlichen Rückgang der Lohnnebenkosten. Darüber hinaus ist die betriebliche Rente in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Angebot, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. So räumen 59 Prozent der Befragten der Betriebsrente einen ähnlichen Stellenwert in der Mitarbeiterbindung ein wie der Bereitstellung eines Dienstwagens. Auch sind die Beschäftigten nach Meinung der Unternehmen besser für das Alter abgesichert (49 Prozent) und zudem zufriedener (43 Prozent).

[Update: 22.06.2012] Mittelstand nutzt betriebliche Altersversorgung zur Mitarbeiterbindung

In Zeiten von Fachkräftemangel, dienen Instrumente, wie die betriebliche Altersversorge (bav) zur Anziehung neuer Mitarbeiter. Eine gute ausgewogene Altersvorsorge hat für viele Arbeitnehmer eine hohe Priorität. Eine funktionierende Strategie zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung ist für Sie als Arbeitgeber überlebenswichtig. Mit dem Angebot der betrieblichen Altersversorgung ist es wichtig, dass gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Studie zur sozialen Verantwortung für Mitarbeiter

Die Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand“, die die Generali Versicherungen und das f.a.z.-Institut publizierten, stellt auch den Zusammenhang zwischen betrieblicher Altersvorsorge und sozialer Verantwortung, welche Unternehmen damit wahrnehmen, her. Befragt wurden 100 Personalverantwortliche in deutschen Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern. 93 Prozent der Befragten gaben an, dass Sie mit BAV-Angeboten ihre sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern wahrnehmen. Immerhin 88 Prozent wollen mit BAV die gesetzliche Pflicht als Arbeitgeber zu erfüllen. Insbesondere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten wollen mit ihrem BAV-Angebot vor allem den gesetzlichen Vorgaben nachkommen.

BAV als Motivationsinstrument

Knapp 72% der Großunternehmen nutzen Betriebsrenten um neue Mitarbeiter zu rekrutieren. 62 Prozent der kleinen und 59 Prozent der mittelgroßen Betriebe verfolgen mit Zahlungen in Direktversicherungen, Pensionskassen oder mit Direktzusagen ebenfalls das Ziel Mitarbeiter zu binden und zu gewinnen.

[Update: 28.09.2012] Gleichbehandlung bei betrieblicher Altersversorgung wichtig

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gilt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch in der betrieblichen Altersversorgung. Im vorliegenden Fall lag eine Diskriminierung wegen des weiblichen Geschlechts einer aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmerin vor. Im Unternehmen gab es für männliche Mitarbeiter eine an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte Hinterbliebenenversorgung. Für weibliche Angestellte gab es diese Regelung nicht. Voraussetzung für die Witwerversorgung war, dass die ehemalige Arbeitnehmerin den Unterhalt ihrer Familie überwiegend bestritten hat. Diese Regelung ist nicht mit dem AGG konform.

Seit dem Sommer 2006 ist das AGG zu beachten

Als Arbeitgeber müssen Sie demzufolge Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen im Unternehmen treffen. Das beinhaltet vor allem die Schaffung von vorbeugenden Maßnahmen. Dazu gehören unter Umständen auch Fort- und Weiterbildungen sowie entsprechende Belehrungen. Bei Nichtbeachtung drohen dem Unternehmen Gewinneinbussen durch Schadensersatzklagen und andere arbeitsgerichtliche Streitigkeiten. Begehen Mitarbeiter die Benachteiligung können Sie mit zweckmäßigen Mitteln wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung bestraft werden. Um dies zu vermeiden, hat die Firma DL Websolutions einen AGG Leitfaden veröffentlicht, welcher die wichtigsten „to does“ für die Firmenleitung und ihre Beschäftigten enthält.

Weiterbildungen sind notwendig

Auch die Beschäftigten müssen geschult werden, damit sie die Rechte und Pflichten nach dem Gleichstellungsgesetz kennen und Diskriminierungen vermeiden. Die Firma DL Solutions ist der Meinung, dass die Beschäftigten aktiv, auch anhand eines Fragekataloges geschult werden, damit das AGG Beachtung findet.

[Update: 01.01.2018] Betriebliche Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer möglich

Ab 01.01.2018 tritt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG), vom Bundestag am 1. 6. 2017 verabschiedet, in Kraft. Das Hauptziel dieses Gesetzes ist die Verbreitung der betrieblichen
Altersvorsorge in allen Unternehmen. Während BAV bis jetzt nur ein Thema für große Unternehmen bzw. gut verdienende Mitarbeiter war, ist die BAV nun auch per Gesetz in den kleinen und mittelständischen Unternehmen angekommen.

Was ist neu für Sie als Arbeitgeber!

Als Arbeitgeber sind Sie von der bisherigen Haftung für die aus dem Beitrag erwirtschafteten Renten entlassen. Sie zahlen an einen Versorgungsträger einfach die Beiträge für Ihre Mitarbeiter. Damit machen Sie nur eine reine Beitragszusage. Ihre Mitarbeiter richten Ihre Leistungsansprüche ausschließlich gegen den Versorgungsträger, der Ihre Beiträge betreut. Der externe Versorgungsträger muss aus Ihrer reinen Beitragszusage keine Mindest- oder Garantieleistungen auszahlen. Generell wird Ihrem Beschäftigten nur eine mögliche Rente in Aussicht gestellt ohne, dass es eine Aussage über die Höhe gibt. Die bisher bekannte Insolvenzsicherung über den Pensions­Sicherungs­Verein entfällt komplett.

Betriebsrente kann zur Pflicht werden

Tarifvertragsparteien haben mit dem neuen Gesetz einfach viel mehr Möglichkeiten, die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge voranzutreiben. Die Einführung von betrieblichen Systemen automatischer Entgeltumwandlung durch Tarifvertragspartner ist möglich. Ihre Arbeitnehmer müssen solch einer automatischen Entgeltumwandlung nun explizit widersprechen. Aufgrund des neuen Gesetzes besteht die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag (Sozialpartnermodell) im Unternehmen einzuführen. Weitere Informationen finden Sie außer im Betriebsrentenstärkungsgesetz und bei der deutschen Rentenversicherung.

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