digitale signaturen gewinnen zunehmend an bedeutung

der onlinehandel bzw. -markt boomt. unternehmen werden flexibler und die geschwindigkeit neue kunden und lieferanten zu finden, nimmt zu. immer mehr geschäfte werden online abgewickelt. digitale signaturen leisten das, was eine handschriftliche unterschrift im echten leben auf dem papier bewirkt. rechtlich sind digitale signaturen genauso verbindlich wie handschriftlich ausgefertigte verträge.

rechtlich verbindlich aggieren

verträge wurden früher oft nur mit einem handschlag besiegelt. in der guten alten zeit galt das wort und dieser handschlag als rechtswirksamer vertrag. dananch kamen die menschen, die der meinung waren, es sei besser alles aufzuschreiben und zu unterschreiben. die berühmten 3 kreuze waren wohl der vorläufer der heutigen unterschrift. im nachteil waren und sind menschen, die weder lesen noch schreiben konnten. diese waren darauf angewiesen, dass schriftbild und gesprochenes bzw. vorgelesenes wort zusammenpassen.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
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etwas wieder rückgängig zu machen, was man selbst unterschrieben hat, ist nur unter bestimmten umständen möglich. sind verträge z.b. sittenwidrig können sie auch mit unterschrift drunter für nichtig erklärt werden. verträge aufsetzen kann eigentlich heuzutage jeder. es sind am ende nur vereinbarungen zwischen 2 parteien. zu beachten sind in deutschland vor allem die geschäftsfähigkeit der vertragsparteien und der inhalt. es gibt verträge, die müssen natürlich auch juristischen prüfungen standhalten. einige verträge, wie der hauskauf z.b., bedürfen der notariellen beurkundung. also läßt man heutzutage wichtige verträge am besten auch juristisch prüfen.

vertrauen ist gut, kontrolle ist besser

ein vertrag kommt aber auch zu stande, wenn man z.b. online einkauft oder bestellt. aber was, wenn einer der beiden parteien später von nichts mehr wissen will oder eventuell sogar einen falschen namen verwendet hat? damit genau das nicht passiert, werden onlinegeschäfte immer häufiger mit digitalen signaturen versehen. unter einer digitalen signatur versteht man nichts anderes als eine digitale unterschrift. diese enthält neben persönlichen daten des absenders auch seinen öffentlichen schlüssel, über welchen der absender identifiziert werden kann.

wie digitale signaturen erzeugt werden?

grundlage hierfür ist das public-key-verfahren. es erstellt schlüsselpaare, welche aus einem privaten und einem öffentlichen schlüssel bestehen. beide passen genau zueinander und identifizieren seinen eigentümer eindeutig. hat ein nutzer ein dokument fertig erstellt, klickt er auf “signieren” und die signatursoftware erstellt mit hilfe des privaten schlüssels einen prüfwert für das dokument, den sogenannten hashwert. erhält der adressat nun das dokument, so erstellt seine software den hashwert mit hilfe des mitgelieferten öffentlichen schlüssels noch einmal. stimmen beide hashwerte überein, gilt der absender als authentisiert und seine integrität ist bestätigt.

die rahmenbedingungen für den einsatz von digitalen signaturen definieren das deutsche signaturgesetz ( sigg ) und die entsprechende signaturverordnung ( sigv ).

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