fehlerhaftes Impressum Grund für Abmahnung

Auch kleine Unternehmen haben längst die Vorteile der Präsentation auf der firmeneigenen Homepage erkannt. Aber nicht selten lauern gerade auf der Homepage von kleineren Unternehmen und speziell durch ein fehlerhaftes Impressum Abmahnfallen, die teuer werden können. Im internet finden interessierte Unternehmen seit kurzem einen Leitfaden zur Impressumspflicht.

Das Bundesjustizministerium möchte die Unternehmen vor teuren Abmahnkosten schützen und den Unternehmen helfen, die Anbieterkennzeichnung (Impressum) dem Telemediengesetz (TMG) gemäß zu gestalten. Allerdings weist das Ministerium im gleichen Atemzug auch darauf hin, dass der Leitfaden lediglich eine Orientierungshilfe darstellt und keinen Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit darstellt. Um das Abmahnrisiko so gering wie möglich zu halten, sollten die Unternhmen in Zweifelsfällen lieber zu umfangreiche als zu knappe Angaben machen.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

Der Leitfaden geht vom aktuellen Rechtsstand aus. Wenn fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend entschieden wurden, wird darauf hingewiesen. Bei Änderungen der Rechtslage soll der Ratgeber in Zukunft immer angepasst werden. Der Leitfaden steht auf der Homepage des Ministeriums leider nicht mehr für sie zur Verfügung. Lesen sie bitte auch diesen Artikel: Leitfaden für eine rechtssichere Website

Leitfaden zur Impressumspflicht (c) CC-BY-ND © 2015 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

[Update: 26.09.2009] Die eigene Homepage barrierefrei gestalten

Als Unternehmer und Betrieb nutzen sie Möglichkeit mit ihrem Webauftritt einen Anker für potententielle Kunden und Interessenten zu schaffen. Ein Teil ihrer Zielgruppe hat womöglich auch Handicaps. Das sie diesen Teil in ihrem Webauftritt bedenken sollten, ist eigentlich selbstverständlich. Es gibt bereits barrierefreie und -arme Contentmanagmentsysteme und Möglichkeiten die eigene Website auf Barrierefreiheit zu testen und sich zu informieren.

Die wichtigsten Punkte für Barrierefreiheit auf einen Blick:

  1. äquivalente alternativen zu audio- oder visuellem Material
  2. keine Kodierung von Informationen allein über Farbe
  3. Auszeichnungen und style sheet-Angaben
  4. Verdeutlichung der verwendeten Sprachfassung
  5. keine Verwendung von Tabellen zur Layoutgestaltung
  6. Alternativen für ältere oder andere Browsertypen anbieten
  7. Kontrolle des Anwenders über zeitabhängigen Inhalt
  8. der Zugang zu eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen
  9. das Webdesign muss Eingabegeräte unabhängig sein
  10. Einsatz von Interimslösungen
  11. Einsatz von w3c Technologien und Richtlinien
  12. Informationen zum Kontext und zur Orientierung
  13. klare Navigationsstrategien
  14. Einfachheit und Klarheit von Webseiten

Wichtig ist es sicher vor allem an der Benutzerfreundlichkeit zu Schrauben. Dafür benötigen sie von ihren (potentiellen) Kunden und Interessenten hauptsächlich Feedback. Wenn ihnen niemand sagt, was auf ihrer Website nicht funktioniert, können sie es nicht beheben. Gut ist es, wenn sie ihren Nutzern Möglichkeiten bieten (anonym) Feedback zu geben.

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