Firmen feiern Feste mit Familie – unterstützt durch die familienfreund KG

Immer wieder möchten kleine und große Arbeitgeber mit einem familienfreundlichen Fest die Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten stärken. Ein mitarbeiterfreundliches Fest, bei dem alle Familienangehörigen teilnehmen können, ist genau der richtige Rahmen, um zum Beispiel den Kindern oder Eltern zu zeigen, womit man sich tagsüber oder Nachts beschäftigt.

Zu solch einer Feier gehört natürlich nicht nur die Ausgestaltung der Räume. Ebenso erforderlich ist es, für Getränke und Essen zu sorgen. Auch musikalische Untermalung ist in vielen Veranstaltungen gewünscht und bedarf sorgfältiger Planung. Und dann sind da noch die Familienmitglieder, die sehr gern betreut werden wollen. Die gesamte Expertise zur Kinderbetreuung und Freizeitgestaltung kann Jana Schlegel, Geschäftsführerin und pädagogische Leiterin der familienfreund KG, mit ihrem Team einbringen.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
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Begleitung der Veranstaltung und professionelle Beratung vorab gehören zusammen

Am Anfang der Vorbereitung gilt es alle Informationen, vom Ziel der Veranstaltung bis zur Altersstruktur, zu erfassen. Hilfreich ist der Einsatz des Familienbefragers. Im Anschluss geht es an die Planung der einzelnen Bausteine der Veranstaltung. Eine individuelle Abstimmung, auch in Bezug auf die Kosten, ist enorm wichtig. Das umfassende Netzwerk der familienfreund KG kommt hier voll zur Geltung. Die Familienfreunde verfügen nicht nur über einen Pool an staatlich geprüften Kinderbetreuuern, sondern können auch auf Freizeitangebote für Jugendliche und Erwachsene zurückgreifen. Und Dienstleister, die noch nicht im Netzwerk sind, werden bei Bedarf gefunden.

Insbesondere bei der Kinderbetreuung sind die Unternehmen oft sehr unsicher und greifen gern auf die professionelle Unterstützung der familienfreund KG zurück. Für familienfreundliche Veranstaltungen stellen die Familienfreunde aber nicht nur das Personal, sondern sorgen als persönlicher Ansprechpartner und in Kooperation mit Netzwerkpartnern für den reibungslosen Ablauf der Firmenfeste. Eingeschlossen sind z.b. auch altersgerechte Spiel- und Arbeitsmaterialien.

Firmen feiern Feste

Organisierbar sind auch besondere Ausflüge, die Lust auf Entdecken und Spielen machen. Für diesen Programmpunkt einer familienorientierten Firmenfeier kümmert sich das Team der familienfreund KG um Genehmigungen, Fahrscheine, Eintrittskarten und so weiter.

„Individuelle Vorstellungen der Firmenkunden nehmen wir sehr gern auf“, so Jana Schlegel, Geschäftsführerin der familienfreund KG, „und helfen den Arbeitgebern zu zeigen, wie wichtig ihnen ihre Mitarbeiter und deren Familien sind. Besonders freuen wir uns, wenn auch die Eltern der Mitarbeiter eingeladen sind.“

Möchten Sie auch wie eine große Familie feiern?

Holen Sie sich unter arbeitgeber@familienfreund.de oder 0341-355408-12 jetzt praktische Tipps oder konkrete Unterstützung ab.

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1 Gedanke zu „Firmen feiern Feste mit Familie – unterstützt durch die familienfreund KG“

  1. In zwei neuen Entscheidungen hat der BFH seine Rechtsprechung zu der Frage fortentwickelt, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss führt. Hiernach sind die Kosten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung bei der Berechnung der 110 €-Grenze nicht zu berücksichtigen. Des Weiteren hat der BFH klargestellt, dass der auf eingeladene Familienangehörige entfallende Kostenanteil NICHT in die Berechnung der Freigrenze einzubeziehen ist. (BFH, Urteile v. 16.5.2013 – VI R 94/10 und VI R 7/11; veröffentlicht am 9.10.2013).

    Beide Entscheidungen machen es Ihnen und uns leichter. Im ersten Fall darf steuerlich nur angerechnet werden, was die Teilnehmer unmittelbar konsumieren z.B. Essen, Getränke, Darbietungen etc. Eingerechnet werden dürfen somit in die 110 EUR (brutto) Berechnungsgrundlage aber nicht Location, Shuttleservice, Agentur- oder Personalkosten etc. Im zweiten Fall ist der auf die Familienangehörige entfallende Aufwand den Arbeitnehmern nicht zuzurechnen. Daher werden wir auch, wenn es von Ihnen gewünscht ist, das in der Rechnungsstellung genauso berücksichtigen. Schlecht fürs Finanzamt gut für uns alle.

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