Erste Pflegereform: kurzfristige Arbeitsbefreiung wird möglich

Die erste Pflegeform seit langen steht an und natürlich ändert sich für Ihre Arbeitnehmer bzw. Sie als Arbeitgeber eine Menge. Nach harten Verhandlungen konnte die SPD ihre Forderung nach einer bezahlten, bis zu 10-tägigen, Freistellung nicht durchsetzen.

PFWG kommt auch zu Ihnen

PFWG bedeutet nichts anderes als pflegeerweiterungsentwicklungsgesetz (PFWG). Und dieses PFWG sieht zahlreiche Änderungen im sozial- und im arbeitsrechtlichen Bereich vor. Mit der Reform kommt die Koalition dem Wunsch vieler pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen nach einer stärkeren ambulanten Versorgung und damit Entlastung nach. Für Ihre Arbeitnehmer ist die Einführung neuer Freistellungsansprüche für pflegende Angehörige besonders wichtig. Mit der Einführung des “Pflegezeitgesetzes” (PflegeZG) haben von einem Pflegefall in der Familie betroffene Angehörige Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

Kurzfristige Arbeitsbefreiung kommt

Wer plötzlich einen Pflegenotfall in der Familie hat, muss sich umstellen und einstellen auf die neue Situation. Das braucht vor allem Zeit. Diese Zeit bietet nun das Pflegezeitgesetz allen berufstätigen Pflegenden. Im Fall einer akut auftretenden Pflegesituaton haben Arbeitnehmer künftig die Möglichkeit auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung von bis zu 10 Tagen. Diese Zeit können Berufstätige nutzen, um sich über Pflegeleistungsangebote zu informieren und die weitere Pflege zu organisieren. In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Gewährung einer bis zu 6-monatigen Arbeitsbefreiung.

Was muss erfüllt sein

Voraussetzung ist jeweils eine Pflegesituation eines nahen Angehörigen und die Pflege in häuslicher Umgebung. Treffen beide Voraussetzungen zu, muss der Arbeitnehmer lediglich spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit diese schriftlich ankündigen. Einer Zustimmung durch den Arbeitgeber bedarf es hierbei nicht. In beiden Fällen sieht das Gesetz jedoch nur einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung vor. Mit ihrer Forderung der Finanzierung der Freistellung über die Pflegeorganisation konnte sich die SPD ebenso wenig durchsetzen wie mit dem Vorschlag, dies aus der Krankenversicherung finanzieren zu lassen.

Was Familienfreund für Sie tun kann

10 Tage unbezahlte Freistellung klingt zwar recht lange, ist aber im Falle eines Pflegenotfalls wirklich wenig. Vom Kind über den Opa bis zur Freundin, die plötzlich pflegebedürftig wird, liegt der Focus der Pflegereform auf der Stärkung der häuslichen Pflege. Wir, vom Familienservice der familienfreund KG unterstützen Sie bei Ihrem Pflegenotfall konkret beim Organisieren. Finden und Vernetzen der passenden Angebote. Mit unserem Arbeitgeberservice stehen wir betreuten Mitarbeitern in allen Fragen rund um Familie und Vereinbarkeit zur Verfügung. Im Auftrag Ihres Arbeitgebers unterstützen wir Sie an der Schnittstelle von Arbeits- und Privatleben. Kontaktieren Sie uns unter 0341 35540812 um weitere wertvolle Infos für eine Zusammenarbeit zu erhalten.

Im Netzwerk teilen

Schreibe einen Kommentar