Einscannen geregelt

Schule | Bücher im Regal (c) Paul-Georg Meister / pixelio.de

Schule | Bücher im Regal (c) Paul-Georg Meister / pixelio.de

Der Verband Bildungsmedien und die Kultusministerkonferenz stellen eine komplett neue Website zu den Regeln für das analoge und digitale Kopieren an Schulen vor. Auf www.schulbuchkopie.de informieren sie ausführlich über die neuen Regeln, die seit dem 1. Januar 2013 gelten, und beantworten unter dem Motto „Was geht, was geht nicht?“ häufige Fragen aus der Praxis.

Durch eine Vereinbarung zwischen den Kultusministerien der Länder und dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition dürfen Lehrkräfte an Schulen in Deutschland seit Anfang des Jahres urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken auch digital vervielfältigen.

Lehrkräfte können nun 10 %, maximal 20 Seiten eines Printwerkes kopieren, und bei Werken, die ab 2005 erschienen sind, in demselben Umfang einscannen. Diese Kopien und Scans können Lehrerinnen und Lehrer für den eigenen Unterrichtsgebrauch nutzen; die Scans können auch auf verschiedenen Rechnern der Lehrkraft gespeichert werden. Bei Werken, die digital angeboten werden, gelten die Lizenzbedingungen der Verlage.

Der Verband Bildungsmedien e.V. vertritt die Interessen jener Unternehmen, die Medien für das Bildungswesen produzieren: für Schulen, die berufliche Bildung und die Erwachsenenbildung, für das Lernen in öffentlichen Bildungseinrichtungen und die private Weiterbildung. Bei den rund 85 Unternehmen sind etwa 3.000 feste Mitarbeiter und eine etwa gleich hohe Zahl von freien Mitarbeitern beschäftigt.

Alle Informationen auf: www.schulbuchkopie.de und weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsmedien.de .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert