[2008] Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung

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Mit seinem neuen Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass bis 2013 auch jedes Kind unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Kindertagespflegeperson hat. Das neue Gesetz, welches bis zum Jahresende 2008 beschlossen und verkündet sein muss, sieht den Ausbau von 750.000 Plätzen und den Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung vor. Außerdem enthält es auch Regelungen zum umstrittenen Betreuungsgeld für Eltern.

Die Familienministerin sieht in dem Gesetz einen „historischen Schritt“. Das Angebot an Betreuungsplätzen sei zwar schon besser geworden, der Ausbau müsse aber noch schneller voranschreiten. In den alten Bundesländern sei es besonders schlimm. Da bekämen nur 9,9 % der unter Dreijährigen einen Platz. In den neuen Bundesländern seien es dagegen 41 %. Das angestrebte Ziel, für 35 % der Unter-Drei-Jährigen einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, entspricht dem europäischen Standard und der bundesweiten Nachfrage.

Quoten beim Ausbau bis zum Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung

Bis zum Jahr 2013 sollen die neuen Kleinkinderbetreuungsangebote zu 30 % von Tagesmüttern und Tagesvätern übernommen werden. Die restlichen 70 % werden in Kindertagesstätten (Kinderkrippen und Kindergärten) angeboten. Unterdessen kritisierte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dass in Zukunft auch private Kita-Träger staatliche Subventionen erhalten können. Für rege Diskussionen unter den Koalitionspartnern sorgt auch weiterhin das in Aussicht gestellte Betreuungsgeld für Rltern, die ihr Kleinkind nicht in staatliche Betreuung geben wollen. Dies soll allerdings erst der nächste Bundestag endgültig klären.

Zukünftig ist der Anspruch auf einen Betreuungsplatz nicht mehr Eltern vorbehalten, welche in Arbeit stehen, sondern der Anspruch besteht bereits, sobald die Eltern auf Arbeitssuche sind. „Damit fällt eine der letzten Hürden für alleinerziehende Mütter und Väter, die häufig erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben“, heißt es in der Begründung des Ministeriums.

Rechtsanspruch auf Kleinkinderbetreuung besteht unabhängig von der Arbeitssituation der Eltern. Klick um zu Tweeten

Folgende Regelungen enthält das Gesetz

  1. Für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden im Vergleich zum TAG erweiterte, objektiv rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Ziel der Förderung ist es, die Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und damit die Rahmenbedingungen für echte Chancengleichheit zu schaffen. Außerdem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen, sondern auch schon diejenigen, die eine Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für alleinerziehende Mütter und Väter, die häufig erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben.
  2. Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden.
  3. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und nimmt eine deutliche Profilierung der Kindertagespflege in Angriff. Viele Eltern wünschen sich für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 Prozent der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden.
  4. Das Gesetz stellt sicher, dass alle Träger von Einrichtungen, die die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, bei der Finanzierung gleichbehandelt werden. So kann auch das Engagement von Unternehmen, die Betriebskindergärten einrichten, und andere private Anbieter in den Ausbau einbezogen werden. Denn Ziel ist es, ein Angebot in großer Vielfalt zu schaffen, das Eltern echte Auswahlmöglichkeiten eröffnet.
  5. Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung wird auf eine seriöse Grundlage gestellt: Der Bund beteiligt sich mit insgesamt vier Mrd. Euro an den Ausbaukosten von 12 Mrd. Euro: Die Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten für die Ausbauphase bis 2013 ist durch Bereitstellung eines Sondervermögens in Höhe von 2,15 Mrd. Euro auf Grund des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr sichergestellt. So sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen bereits verfügbar und werden von den Ländern abgerufen. Mit dem Kinderförderungsgesetz werden auch die notwendigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz zur Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro in der Ausbauphase von 2009-2013 und ab 2014 dauerhaft mit 770 Mio. Euro jährlich durch eine neue Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder auf den Weg gebracht.
  6. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.“

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