Sachsen übt längere Kita-Öffnungszeiten

Wider den Paragraphen-Dschungel (c) geralt / pixabay.de

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Gesetzlich ist es längst geregelt und dennoch kommen immer wieder heiße Diskussionen auf. Totschlagargument gegen längere und flexible Öffnungszeiten ist wohl das wohl des Kindes und die größte Befürchtung, dass die Kiddies dann „dauerhaft“ in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stecken.

Was im Gesetz steht

Und dennoch sagt §5 Sächskitag klar und umfassend aus, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen nach dem Wohl und Bedürfnissen von Kindern und Erziehungsberechtigten offen zu halten sind. Öffnungszeiten werden kooperativ abgestimmt. Es gibt keinen König und keine Köngin – im Idealfall ziehen alle an einem Strang. Und trotzdem hört in persönlichen Gesprächen und liest in Elternforen, dass Wunsch und Wirklichkeit nicht immer dicht bei einander liegen.

Wieder soll es ein Modellprojekt geben

Mitmachen und Interessenbekundungen abgeben, können Betreiber von Kindertagesstätten. Ausschreiber und Adressat zugleich ist das sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport . Und gleich in den Unterlagen kann man nachlesen, was flexibel und verlängert dann praktisch bedeutet:

2. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des Modellprojektes können Kindertageseinrichtungen gefördert werden, die die Öffnungszeit ihrer Einrichtung über das aktuelle Angebot hinaus an mindestens einem Tag je Woche verlängern wollen. Dabei sind folgende Varianten möglich: 

a) vorzeitige Öffnung der Einrichtung mindestens 30 Minuten vor der aktuellen Öffnungszeit, aber spätestens ab 6.30 Uhr

b) verlängerte Öffnung der Einrichtung über die aktuelle Öffnungszeit hinaus bis mindestens 18.30 Uhr

c) Eine Kombination der Varianten a) und b)

d) Öffnung am Sonnabend

Bewerben kann und soll man sich und das Modellprojekt läuft vom 1. Februar 2012 und endet am 31. Dezember 2014. Mitmachen können Einrichtungen aus Sachsen.

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