das persönliche budget- mehr gleichberechtigte teilhabe von behinderten

das persönliche budget gibt es eigentlich schon eine ganze weile. es ist keine neue leistung, sondern eine andere form der leistungsbewilligung. kurz gesagt behandelt es die umwandlung von sachleistungen für menschen mit behinderungen in geldleistungen oder gutscheine.

bisher war es eine kann-leistung, aber ab dem 1. januar 2008 haben behinderte menschen einen rechtsanspruch auf das persönliche budget. dabei spielt die art und die schwere der behinderung keine rolle. budgetfähig sind  alltägliche, regelmäßig wiederkehrende bedarfe wie hilfen zur mobilität, hilfen zur teilhabe am leben in der gemeinschaft, hilfen zur häuslichen pflege, regelmäßig wiederkehrende hilfs- und heilmittel, hilfen zum erreichen des ausbildungs- oder arbeitsplatzes.

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mit dem persönlichen budget zu mehr selbstbestimmung und selbständigkeit

mit dem bewilligten budget können sie ihre hilfe und unterstützung selbst bezahlen. sie entscheiden selbst, wann, wo, wie und von wem sie teilhabeleistungen in anspruch nehmen, um ihren individuellen hilfebedarf optimal abzudecken. auf antrag können leistungen zur teilhabe auch durch ein monatliches persönliches budget ausgeführt werden, um den leistungsberechtigten in eigener verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes leben zu ermöglichen.

grundlage des persönlichen budgets ist eine zielvereinbarung zwischen ihnen und dem für sie als ansprechpartner fungierenden leistungsträger. dabei spielt es keine rolle, ob sie leistungen verschiedener leistungsträger beanspruchen möchten. der ansprechpartner bleibt immer der gleiche.

folgende leistungsträger sind möglich:

  • krankenkasse
  • bundesagentur für arbeit
  • unfallversicherungsträger
  • rentenversicherungsträger
  • träger der alterssicherung der landwirte
  • träger der kriegsopferversorgung und- fürsorge
  • träger der öffentlichen jugendhilfe
  • sozialhilfeträger
  • pflegekasse
  • integrationsamt

der weg zum persönlichen budget

die gemeinsamen servicestellen der leistungsträger beraten und helfen ihnen bei der antragstellung. die in betracht kommenden leistungen werden erklärt und der kontakt mit dem/den zuständigen leistungsträgern aufgenommen. daraufhin wird der bedarf gemeinsam mit den beteiligten leistungsträgern und ihnen besprochen. nachdem der bedarf festgestellt wurde, kommt es zur zielvereinbarung über die mit dem persönlichen budget  abzudeckenden leistungen. danach bekommen sie einen gesamtbescheid über die einzelheiten des persönlichen budgets. ganz wichtig: die leistungen erfolgen alle aus einer hand und ihr ansprechpartner ist und bleibt der für das budget festgelegte beauftragte.

in der regel werden persönliche budgets als geldleistungen ausgeführt, in begründeten fällen sind gutscheine möglich. das persönliche budget soll den individuell festgestellten bedarf eines behinderten menschen decken, aber die höhe der kosten aller bisher individuell festgestellten leistungen nicht überschreiten.

der landesverband für körper- und mehrfachbehinderte berät sie gern ausführlich zum persönlichen budget. die beratungsstelle befindet sich in grünau, in der stuttgarter allee 6. interessenten werden gebeten, vorab unter 0341-4211972 einen termin zu vereinbaren.

[update: 21.04.2008] verzeichnis von beratungsstellen zum persönlichen budget

auf seiner internetseite hat das kompetenzzentrum persönliches budget ein verzeichnis der bekannten beratungsstellen zum persönlichen budget veröffentlicht. für viele menschen ist eine sachkundige beratung der erste schritt zum persönlichen budget. denn bevor sie einen antrag stellen, suchen sie den kontakt zu kometenten beratern. die betroffenen benötigen informationen und tipps, um sich darüber klar zu werden, ob diese form der leistungsbereitsstellung der richtige weg für sie ist.

die liste, welche einmal nach bundesweiten beratungstellen und zum anderen nach regionalen beratungsstellen unterteilt ist, wird ständig aktualisiert. um eine möglichst wohnaortnahe beratung gewährleisten zu können, soll die liste weiter ausgebaut werden.

[update 04.09.2008:  lange wartezeiten beim persönlichen budget

beim persönlichen budget muss mit langen wartezeiten bei der bearbeitung gerechnet werden. monatlich gehen beim kommunalen sozialverband sachsen etwa 25.000 anträge auf sachleistungen ein. mit dem persönlichen budget können die betroffenen dann selbst entscheiden, wo sie ihre individuellen hilfeleistungen einkaufen möchten. bisher ist in sachsen allerdings nur eine verschwindend geringe menge an anträgen genehmigt wurden. so zählte der direktor des kommunalen sozialverbandes sachsen, andreas werner, seit anfang des jahres gerade mal 84 genehmigte anträge.

ein halbes jahr warten

mittlerweile wird immer öfter kritik gegenüber den krankenkassen und den zuständigen behörden laut. eine mutter aus limbach-oberfrohna wartet mittlerweile ein halbes jahr auf ihren bescheid. sie hatte das persönliche budget für ihren sohn beantragt. zum einen wollte sie mit hilfe des persönlichen budgets die fahrzeit ihres sohnes zur schule um täglich mehr als eine stunde verkürzen und zum anderen wollte sie notwendige physio- und ergotherapien damit bezahlen. für eine behindertenberaterin aus dresden ist dies kein einzelfall. sie rät ihren klienten, schon von vornherein mit einer ablehnung zu rechnen und sich auf ein widerspruchsverfahren einzustellen.

lange wartezeiten auch bei der pflegestufe

ähnlich lange wartezeiten gibt es seit jahren bei der ersteinstufung in eine pflegestufe und bei der beantragung eines schwerbehindertenausweises. hier hat das landratsamt borna reagiert, welches nach der umstrukturierung der zuständigkeiten vom ehemaligen amt für familie und soziales in leipzig mehr als 4000 offene verfahren zur feststellung des grades der behinderung übernehmen musste. landrat gey veranlaßte die sofortige aufstockung der mitarbeiterzahl, um die aufgelaufenen anträge mit bearbeitungszeiten von bis zu zwei jahren schnellstmöglich abzuarbeiten.

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