Förderung der Persönlichkeit durch das Vermittlungsbudget

Wer keinen Job hat, ist nicht arbeitslos sondern vor allem arbeitsuchend. Genau diesen Status haben die Arbeitsagenturen nun endlich positiv in ein persönliches Vermittlungsbudget gekleidet. In machen Regionen heißt es Entwicklung der Persönlichkeit in Anderen redet man über Kann-Leistungen und Ermessenspielräume. So titelt die LVZ heute: „Den Friseur zahlt die Agentur – neues Vermittlungsbudget: Arbeitslose können Bewerbungskosten einfordern.“

Mehr individuelle Unterstützung

Bisher wurden die Bewerbungskosten bis 260 Euro pro Jahr und fünf Euro pauschal pro nachgewiesener Bewerbung erstattet. Nun soll sich das ändern. Wenn man sich bewirbt muss alles stimmen. So ist das Gesamtbild und der Gesamteindruck des Bewerbers zum Zeitpunkt des Gespräches neben fachlichen Qualifizierungen gleichmäßig relevant für das ja oder nein zum Job. Von den Agenturen wird in der Regel der gefördert, der seine Rechte kennt und offensiv auftritt. Über das neue Vermittlungsbudget können die örtlichen Arbeitsagenturen und ihre Vermittler nun freier als früher verfügen. „Damit sind dann auch Dinge finanzierbar, bei deren Finanzierung wir uns früher schwer getan haben, weil sie einfach in keinen konkreten Haushaltstopf passten“, sagt Adriana Galunic von der Bundesagentur für Arbeit.

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Bewerber müssen sich erkundigen

Nun kann der Bewerber sich nach dem Friseur, dem Geld für den guten Zwirn oder aber den Kosten für die Übernachtung am Ort des Gespräches im Voraus erkundigen. Leider gibt es auch hier wieder ein paar Haken. Regionale Unterschiede um das wie und das wieviel der Förderung zeigen, dass es letztlich doch der zuständige Bearbeiter vor Ort in der Hand hat. In Dortmund, z.b werden solche Maßnahmen unter dem Stichwort „Unterstützung der Persönlichkeit“ gefördert. Hierfür ist eine Höhe von maximal 150 Euro pro Arbeitslosem vorgesehen. Die örtlichen Arbeitsagenturen hätten viel Spielraum, um die nun bewusst unkonkreten Vorgaben des Gesetzgebers auszufüllen, ergänzt Karla Helmsdorf, Sprecherin der Regionaldirektion Sachsen der BA. „Es kann auch Agenturen geben, die den Friseur grundsätzlich von der Förderung ausschließen, dafür aber beispielsweise Bewerbungskosten verstärkt fördern.“

Ein Friseurbesuch wäre möglich

Fallbezogen kann jedoch die Hausfrau für die Bewerbung an der Rezeption im Hotel den Friseurbesuch von der Vermittlerin bekommen. Allerdings nur einmalig und nicht regelmäßig. Da kann man nur hoffen, dass die Einstellung beim 1. Versuch klappt. Helmdorf von der sächsischen Landesagentur fügt hinzu: „Die Förderungen aus dem Vermittlungsbudget sind grundsätzlich Ermessensleistungen. Die Gewährung ist immer vom Einzelfall abhängig.“

Nun interessiert uns natürlich, wie es denn mit dem neuem Vermittlungsbudget bei Ihnen vor Ort gelingt, Menschen in Arbeit zu bringen. Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen. Eventuell interessieren Sie sich für die Dienstanweisung der Regionaldirektion Sachsen zum Vermittlungsbudget, Stand 2009/2010 oder den Zusammenhang zwischen individueller Förderung und der Vereinbarkeit von Beruf und Kindern im §8 SGB III? Und selbstverständlich lassen sich die Leistungen des Familienservice bzw. Familienlotsen auch durch eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget resalisieren.

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