heimlicher vaterschaftstest: bundesverfassungsgericht sagt nein

ein heimlicher vaterschaftstest ist bisher ohne einverständnis der mutter nicht möglich. ein potentieller vater muss sich notgedrungen an das wort der mutter halten, wenn sie ihm mitteilt, dass das kind von ihm ist, denn auch, wenn erhebliche zweifel bestehen, darf ein möglicher vater keinen gentest duchführen lassen. viele väter haben es bisher trotzdem getan, wohl wissend, dass dies vor keinem deutschen gericht bestand hat.

bundesverfassungsgericht stärkt väter

diese rechtspraxis wurde nun durch die karlsruher richter bestätigt. allerdings belassen sie es nicht dabei. sie fordern den gesetzgeber auf, die bisher hohen hürden für den mann zur legalen vaterschaftsklärung deutlich zu senken, so dass in zukunft ein heimlicher vaterschaftstest überflüssig wird. dann dürften auch weit weniger vaterschaftsstreitigkeiten vor gericht ausgetragen werden, denn jede mutter muss damit rechnen, dass der mögliche vater sehr schnell einen vaterschaftstest veranlassen kann, auch ohne zustimmung der mutter.

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wer bin ich?

die frage, wo komme ich her, von wem stamme ich ab und welche wurzeln habe ich beschäftigen viele kinder und jugendliche. genauso, wie kinder nach ihrer mutter fragen, fragen sie auch nach dem vater. im moment ist es noch so, dass das recht des vaters hinter dem persönlichkeitsrecht des kindes gelagert ist. dabei haben die mütter den test nicht selten aus rein materiellen gründen verweigert. aber hat das kind nicht auch einen anspruch darauf, zu erfahren, wer sein vater ist?

wie geht es weiter mit dem vaterschaftstest?

ja, wenn es nach dem bundesverfassungsgericht geht. nach dem karlsruher urteil kündigte bundesjustizministerin zypries jetzt an, dass ein heimlicher vaterschaftstest unter strafe zu stellen ist. aber sie kündigte auch einen gesetzesvorschlag an, „der ein vereinfachtes verfahren zur festlegung der biologischen vaterschaft anbietet“. dabei soll eine erwiesene nicht-vaterschaft keinen einfluss auf die juristische stellung des partners zum kind haben. heute kann bei nichtbestätigung der vaterschaft dem mann jeglicher umgang mit dem kind verweigert werden.

[april 2007] kontaktverbot für eltern nur teilweise zulässig

der umgang mit der mutter oder dem vater mit den eigenen kindern darf nur im ausnahmefall dauerhaft verboten werden. das geht aus dem beschluss des oberlandesgerichts koblenz (AZ: 11 UF 60/06) hervor. das familiengericht mainz hatte dem antrag einer mutter auf kontakt zu ihren kindern unter dem vorbehalt der betreuung stattgegeben. der vater lehnt jeden kontakt der mutter zu ihren kindern ab und legte daraufhin beschwerde beim familiengericht ein. der vater besitzt das betreuungsrecht der kinder, da die alkoholabhängige mutter rückfällig geworden war. das olg wies die beschwerde zurück und wertete die anordnung des familiengerichtes als angemessen. es sei sowohl im interesse der mutter als auch um wohle der kinder entschieden worden.

[update: 28.01.2015] BGH urteilt zum Recht auf Auskunft der Kinder bezüglich des Samenspenders

Immer wieder müssen Gerichte sich mit dem Schutz von Belangen und dem Wunsch nach Auskunft zur Herkunft auseinandersetzen. Wie der Bundesgerichtshof heute mitteilte, haben 2 Kinder gegen eine Reproduktionsklinik geklagt, um Auskunft über die Identität des Samenspender zu erlangen. Der BGH klärte, dass die Kinder grundsätzlich nach §242 BGB einen Anspruch haben ihre Herkunft zu erfahren. Schützenswert ist natürlich auch der Spender selbst bzw. die Auswirkungen, die diese Auskunft der Klinik auf sein Leben haben (würde). Der BGH führte weiter aus, dass der Samenspender im wesentlichen nur durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt ist, wenn ihm vor der Spende im Gespräch Anonymität zugesichert wurde bzw. er diese ausdrücklich verlangt hat. In jedem Fall wurde der Anspruch der Kinder erstmal grundsätzlich bejaht und, auch eine Verzichtserklärung der Eltern zum Zeitpunkt der Spende würde sich nach dem BGH nicht zu Lasten der Kinder auswirken. Die Entscheidung wurde nun zurück an das zuständige Landgericht gegeben.

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