mehr rechte für mobilitätseingeschränkte personen im flugverkehr

mehr rechte für mobilitätseingeschränkte personen im flugverkehr. mit inkraftreten der verordnung (eg) nr. 1107/2006 des europäischen parlaments und des europarates wurden die rechte mobilitätseingeschränkter flugreisenden weiter gestärkt. die beauftragte der bundesregierung für die belange behinderter menschen, karin evers-meyer,begrüßte dies als einen wichtigen „schritt zur gleichberechtigten teilhabe behinderter menschen am gesellschaftlichen leben„.

die rechte für mobilitätseingeschränkte personen im flugverkehr wurden gestärkt. luftfahrtunternehmen dürfen behinderten oder mobilitätseingeschränkten menschen den zugang zu einer flugreise nicht verwehren. außerdem müssen die fluggesellschaften und ab juli 2008 auch die flughäfen eine qualitativ hochwertige unterbrechungsfreie assistenz bereits vom ankunftsort vor dem flughafen bis zum sitzplatz im flugzeug, während des fluges vom sitzplatz im flugzeug bis zum verlassen des terminals bzw. bei transitpassagieren bis zum sitzplatz im flugzeug des anschlussfluges gewährleisten.

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hilfsmittel, wie rollstühle oder blindenhunde müssen kostenfrei durch die fluggesellschaften mitgenommen werden. die dafür entstehenden kosten müssen aus dem fond beglichen werden, in den die fluggesellschaften im verhältnis zur anzahl der von ihnen beförderten passagiere einzahlen. verstöße der luftfahrtgesellschaften gegen diese verordnung werden mit sanktionen belegt. behinderte oder mobilitätseingeschränkte menschen, welche sich ungerechtfertigt behandelt fühlen, sollen sich zunächst an den betreffenden flughafen bzw. das luftfahrtunternehmen wenden. erhalten sie von dort keine oder eine unzureichende antwort, haben sie die möglichkeit, sich bei der luftfahrtbehörde des jeweiligen bundesamtes zu beschweren. diese prüft dann den vorfall und verhängt gegebenenfalls sanktionen.

[update: 25.03.2008] erlebnisreisen für blinde und sehbehinderte

Der Reiseveranstalter Vision Outdoor bietet eine breite Palette an Reisezielen. Insbesondere werden Natursportkurse und Naturreisen für Blinde und Sehbehinderte angeboten. Die Reisen gehen hauptsächlich in weitläufige Naturgebiete. Die Teilnehmer können die Sportarten in ihrem eigenen Tempo erleben. Nebenbei werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, mit deren Hilfe sich die Mitreisenden selbständig in der Natur und mit den natursportlichen Aktivitäten zurechtfinden und wohlfühlen können.

Die Angebote von Vision Outdoor wie beispielsweise Skilanglauf, Trekking oder Wellenreiten, sind handlungsorientiert, erlebnisintensiv und fördern selbständiges Handeln. Die jeweilige Gruppenstärke beträgt maximal 12 Personen. Der Betreuungsschlüssel für die Reisen beträgt 1:2. Das bedeutet, eine sehende Begleitperson betreut zwei blinde bzw. sehbehinderte Menschen. Wenn eine eigene Begleitperson gewünscht wird oder keine nötig ist, ermäßigt sich der Reisepreis. Die nächsten Ausflüge gehen u.a. zum Kanufahren nach Neustrelitz, zum Wandern nach Island oder in das Land der tausend Seen.

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