pflegekosten als haushaltsnahe dienstleistungen steuerlich besser absetzbar

wie bereits mehrfach auf familienfreund.de berichtet wurde, sind zum 1. januar 2009 zahlreiche steuererleichterungen in kraft getreten, um haushaltsnahe dienstleistungen und handwerkerleistungen stärker zu fördern. dass von diesen regelungen auch pflegebedürftige menschen profitieren, wurde zum anfang 2010 jetzt klar gestellt.

dazu jana schlegel, geschäftsführerin der familienfreund kg, einem familienservice-dienstleister für mitarbeiterfreundliche arbeitgeber : „aufwendungen für pflege- und betreuungsleistungen, die im rahmen von privaten beschäftigungsverhältnissen anfallen (der pflegebedürftige ist arbeitgeber der betreuungskraft), können jetzt bis zu 4.000,- euro pro jahr steuermindernd geltend gemacht werden. allerdings müssen diese leistungen „im haushalt“ des pflegebedürftigen erbracht werden.

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für bewohner von pflege- und altenheimen gelten diese regelungen also nur, wenn der pflegebedürftige dort über einen „eigenständigen und abgeschlossenen haushalt“ verfügt und diese räumlichkeiten nach der ausstattung für eine haushaltsführung auch geeignet sind (also bad, küche, wohn-/schlafbereich) und eine eigene „wirtschaftsführung“ des pflegebedürftigen glaubhaft gemacht werden kann (also eher die form „betreutes wohnen“).

auf nachfrage teilte monika hille, 1. vorsitzende der alzheimer angehörigen-initiative leipzig e.v., mit: „insofern kann diese steuerliche erleichterung für demenzkranke, die in stationärer pflege leben, nur zeitlich begrenzt in anspruch genommen werden.“

über die familienfreund KG

als familienservice haben wir das unternehmen familienfreund KG am 3.5.2006 in leipzig gegründet. schon seit vielen jahren arbeiten wir bundesweit und unterstützen mitarbeiter in betreuten unternehmen, arbeitgeber, selbstständige und freiberufler bei der besseren vereinbarkeit von beruf und familie.

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