sachsen: landeserziehungsgeld angepasst

der freistaat behält das landeserziehungssgeld bei und bekennt sich so zu seiner positiven familienpolitik und entspricht damit dem wunsch viele familien sich auch im 2. und 3. jahr in häuslicher umgebung um den nachwuchs zu kümmern. nach dem bundeselterngeld kann man direkt mit dem landeserziehungsgeld beginnen. es wurde ein modell geschaffen, welches den betroffenen familien die möglichkeit bietet, sich im 3. lebensjahr ihres nachwuchses oder bereits im 2. jahr, direkt im anschluss an das bundeserziehunsgeld für das landeserziehungsgeld zu entscheiden. so können die eltern je nach ihrer persönlichen situation sicher die zukunft planen. die eckpunkte des modells sehen wie folgt aus:

landeserziehungsgeld im 3. lebensjahr (ab 24. bzw. 28. lebensmonat):

  1. kind, 200 euro, bezugsdauer 9 monate
  2. kind, 250 euro, bezugsdauer 9 monate
  3. kind, 300 euro, bezugsdauer 12 monate

landeserziehungsgeld im 2. lebensjahr (ab 12. bzw. 14. lebensmonat):

  1. kind, 200 euro, bezugsdauer 5 monate
  2. kind, 250 euro, bezugsdauer 5 monate
  3. kind, 300 euro, bezugsdauer 6 monate

die bisherigen einkommensgrenzen bleiben bestehen. für ehepaare und eheähnliche gemeinschaften gilt eine grenze von 16.500 euro und für alleinerziehende von 13.500 euro. für das jahr 2007 wurden bereits 30 millionen euro für das landeserziehungsgeld beschlossen. das landeserziehungsgeld beruht auf freiwilliger basis und wird lediglich noch in den bundesländern sachsen, thüringen, bayern und baden-württemberg gezahlt. für bereits 2006 geborene kinder besteht weiterhin die alte regelung. ein plus für diese entscheidung sind sicher auch die vielfältigen lebensentwürfe und familienbilder, die damit berücksichtigt werden. nicht jede familie will das kind institutionell  betreuen lassen. viele mütter und väter wünschen sich mehr familienzeit und planen bewusst den einstieg in krippe und kindergarten auf später zu vertagen.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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[update: 21.10.2014] geänderte freibeträge und höhe des landeserziehungsgeldes

landeserziehungsgeld wird im 2. und 3. lebensjahr (ab 12./14. Lebensmonat bzw. ab 28. lebensmonat) des kindes gwährt:

  1. kind, 150 euro
  2. kind, 250 euro
  3. kind, 300 euro

einkommensgrenzen für landeserziehungsgeldbezieher:

  1. für alleinerziehende: 14 100 EUR
  2. für paare: 17 100 EUR

Die Beträge der genannten Einkommensgrenzen erhöhen sich um 3 140 EUR für jedes weitere Kind des Berechtigten oder seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten, für das ihm oder seinem Ehegatten Kindergeld gezahlt wird oder ohne die Anwendung des § 65 Abs. 1 EStG oder des § 4 Abs. 1 BKGG gezahlt werden würde.

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