keine zweckgebundenen modernisierungskosten? da urteilte jetzt ein gericht, dass
nötige, unzweckmäßige oder überhöhte aufwendungen vom mieter nicht gezahlt werden müssen. von den tatsächlich angefallenen modernisierungskosten können nur die kosten zur berechnung einer mieterhöhung angesetzt werden, die notwendig sind.
„nach geltendem recht entscheidet allein der vermieter, ob, wann und in welchem umfang im haus oder in der mieterwohnung modernisiert wird. die kosten dieser modernisierung kann der vermieter mit 11 prozent auf die jahresmiete umlegen. da ist es nur recht und billig, wenn sichergestellt wird, dass mieter nicht mit unnötigen, unzweckmäßigen oder ansonsten überhöhten kosten belastet werden.“, sagt u. lukas siebenkotten, direktor des deutschen mieterbundes (dmb) und begrüßt die heute veröffentlichte entscheidung des bundesgerichtshofs."
wenn sie interesse an dem genauen inhalt des urteils haben, senden sie bitte eine mail an newsn@familienfreund.de.
veröffentlicht: root -- Donnerstag, 05. März 2009; 11:10:34 Uhr