nachdem begrifflichkeiten, ziele und inhalte von kindertagesstätten und tagespflege geklärt sind, bleibt jetzt zu klären, wie angebot
und nachfrage geregelt sind. also auf zu § 3...
gegenüber dem örtlichen träger, also in diesem fall dem jugendamt leipzig, können sie als vertreter ihres kindes, den anspruch auf einen kindergartenplatz geltend machen. im jugendamt gibt es für kindertagesstätten eine eigene abteilung. die abteilung kindertagesstätten, deren abteilungsleiterin frau supplies ist, hilft ihnen mit beratung. da sie einen rechtsanspruch auf einen kindergartenplatz mit vollendung des dritten lebensjahres bis zum schuleintritt haben, muss ihnen das jugendamt leipzig ein konkretes angebot unterbeiten.
ist ihr kind noch nicht 3 jahre alt, hat es leider keinen rechtsanspruch auf einen platz in einer kindertagesstätte. trotzdem wird ihnen das jugendamt unterstützend zur seite stehen und ein angebot unterbreiten. dieses kann dann aber auch familiennah in form von kindertagespflege erfolgen. eigens für kindertagespflege gibt es den kommunalen eigenbetrieb, den verbund kommunaler kinder- und jugendhilfe. er bildet die fachaufsicht in diesem bereich, prüft und erteilt die begehrte pflegerlaubnis, macht fachberatung und betreut selbst kindertagespflegepersonen. zusätzlich gibt es auch noch eine reihe freie träger der jugendhilfe, die kindertagespflege ergänzend und vorbereitend zur kindertagesstätte anbieten. nun kann es ja auch sein, dass ihr kind mit 3 jahren noch keine kindertagesstätte besuchen kann, aus welchen gründen auch immer. so schreibt das § 3 abs. 3 in diesem fall, dass die bildung, erziehung und betreuung ihres kindes mit ihrem einverständnis auch nach vollendung des 3. lebensjahres bis zm schuleintritt in kindertagespflege erfolgen kann. in leipzig ist diese regelung aber eher die ausnahme. sie finden in der regel nur kindertagespflegepersonen die kinder von 0 bis 3 jahre betreuen.
nun steht im gesetz wohnortnah. in leipzig definiert sich wohnortnah aber innerstädtisch. also ist es nicht ungewöhnlich, wenn sie im süden wohnen und im osten einen platz angeboten bekommen. damit hat das jugendamt den gesetzlichen auftrag erfüllt. es war nicht die einrichtung ihrer wahl? oder sie haben extrem lange wegzeiten zu bewältigen? dann finden sie im leipziger familienkatalog nach stadtbezirken aufgelistet eine übersicht aller betreuungseinrichtungen und angemeldeter kindertagespflegepersonen.
der clou: die familienfreund kg aktualisiert im abstand von 30 tagen die tatsächlich belegten plätze in kindertagesstätten und kindertagespflege und gibt vertraglich nicht gebundene plätze (sprich: freie plätze) aus.
einmal im jahr wird die bedarfsplanung vom jugendamt, jugendhilfeausschuss und letzlich verabschiedet durch den stadtrat, erstellt bzw. aktualisiert. innerhalb der bedarfsplanung sind alle über die stadt geförderten kindertagesstätten erfasst und auch die dazugehörigen kapzitäten in den einrichtungen. generell hat das jugendamt die pflicht ein bedarfsgerechtes angebot an kindertageseinrichtungen für kinder unter 3 jahren bis hin zur vollendung der 4. klasse zu schaffen. und noch viel wichtiger kein kind darf von dem besuch einer kindertagesstätte oder kindertagespflege ausgeschlossen werden, außer es gibt gründe, die in der person des kindes liegen.
veröffentlicht: root -- Dienstag, 31. Mai 2011; 15:27:20 Uhr