das internet, die kommunikationstechnik und die schnelligkeit mit der man nachrichten versenden kann, entwickelt sich stetig weiter.
ob nun via 160 oder 140 zeichen, per fax oder per mail - gerade im geschäftsleben muss es rechtlich verbindlich sein. so fordert es der gesetzgeber nicht nur von den bürgern und unternehmern sondern auch
von den behörden selbst. so urteilte das finanzgericht köln (az. 6 k 3931/08) jetzt, dass keine einspruchsentscheidung per computerfax ohne elektronische signatur gültig ist.
ausgangslage war, dass ein finanzamt via fax eine einspruchsentscheidung übermittelt. die elektronische signatur, die laut gesetzgeber mindestens vorhanden sein muss, fehlte vollkommen. damit ist das dokument und dessen inhalt nichtig. der kläger erklärte zudem, dass er das fax nicht erhalten habe, obwohl das amt den sendebericht vorgelegte.
da die rechtssprechung trotz der vorgaben des gesetzgebers in bezug auf die elektronische signatur noch nicht gesprochen ist, ließen die kölner finanzrichter die revision bei bundesfinanzhof zu.
was ist aber nun eine elektronische signatur?
die fortgeschrittene elektronische signatur beruht auf einem zum zeitpunkt ihrer erzeugung gültigen, qualifizierten zertifikat und ist mit einem sicheren signaturerstellungseinheit erstellt. wenn sie dieses verfahren in deutschland nutzen wollen, müssen sie sich bei einem bei einem zertifizierungsdienst anmelden. dieser muss durch die bundesnetzagentur akkreditiert sein.
veröffentlicht: root -- Sonntag, 21. Februar 2010; 20:28:38 Uhr