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fahrtenbuch

vor allem die mittels computerprogrammen erzeugten fahrtenbücher werden durch die finanzämter kritisch begutachtet und und nicht selten wird deren anerkennung untersagt.

 

 

das finanzgericht münchen hatte einen dieser fälle zu verhandeln (urteil vom 22.4.2008, 14 k 166/07). leider bestand auch bei diesem fall die möglichkeit, das elektronisch erstellte fahrtenbuch nachträglich zu verändern. das ist kein ordungsgemäßes fahrtenbuch, so das finanzgericht in seiner begründung.

der allgemeine erfahrungssatz besagt, dass ein unternehmenseigener pkw auch privat genutzt wird. aus diesem grund ist die nichtunternehmerische verwendung des fahrzeugs als unentgeltliche wertabgabe zu versteuern. die private mitnutzung in abrede zu stellen, reicht zur beseitigung des anscheinsbeweises nicht aus. zum nachweis bedarf es eines ordungsgemäß geführten fahrtenbuches.

da sich im gesetz keine definition des begriffes "ordnungsgemäß" finden läßt, wird auf den sinn und zweck der norm zurückgegriffen. demnach gilt es folgende punkte zu beachten:

  • das fahrtenbuch muss eine hinreichende gewähr auf vollständigkeit und richtigkeit bieten
  • die daten müssen mit vertretbarem aufwand auf ihre materielle richtigkeit hin überprüft werden können
  • das fahrtenbuch muss zeitnah erstellt sein
  • das fahrtenbuch muss in geschlossener form geführt werden


wurde einer dieser punkte nicht beachtet, können die jeweiligen anteile der unternehmerischen und der privaten nutzung des fahrzeuges geschätzt werden.

betrachtet man die kriterein für ein ordnungsgemäßes fahrtenbuch wird schnell klar, dass eine computerdatei, welche jederzeit geändert werden kann, nicht einem ordnungsgemäßem fahrtenbuch entspricht. vor allem dann nicht, wenn spätere änderungen möglich sind, ohne dass die reichweite dieser änderungen in der datei dokumentiert wird und bei einsichtnahme in die datei die vorgenommenen änderungen offen sind. der so erzeugte datenbestand ist kein in sich geschlossenes verzeichnis und somit auch kein anzuerkennendes fahrtenbuch.



veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 23. Juli 2008; 17:17:59 Uhr



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