ein jahr geht, ein jahr kommt - von 2010 zu 2011 sicher kein anderer jahreswechsel als sonst - aber jedes neue jahr bringt auch änderungen, neuerungen und anpassungen mit sich. und so geben wir ihnen hier einen kurzen abriss.
1. lohnsteuerkarte
die lohnsteuerkarte 2010 gilt, wie schon bei familiennews berichtet, auch für das jahr 2011. ab 2012 wird es gar keine lohnsteuerkarten mehr geben.
2. steuerbefreiungen
leistungen des arbeitgebers, wie z.b. kindergartenzuschüsse, fahrtkostenzuschüsse...) werden unter der voraussetzung, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten arbeitslohn erbracht werden steuerfrei. gleiches gilt auch bei freiwilligen sonderleistungen.
3. weiterbildung
fortbildungskostenersatz kann auch bei bildung durch fremde unternehmen erfolgen, wenn diese bildungsmaßnahmen im ganz überwiegend betrieblichen interesse des arbeitgebers durchgeführt werden.
4. mahlzeit(en)
ab 1.1.2011 können die tatsächlichen kosten für mahlzeiten im rahmen von auswärtstätigkeiten angesetzt werden. die freigrenze liegt jedoch bei 44 euro.
5. firmenwagen
ab 2011 werden unfallkosten nun nicht mehr in die gesamtkosten des fahrzeuges einbezogen.
veröffentlicht: root -- Freitag, 31. Dezember 2010; 15:57:00 Uhr