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ab 2009 sind alle selbständigen krankenversicherungspflichtig Diesen Text vorlesen lassen

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bislang ist es jedem selbständigen selbst überlassen, ob er eine kranken- und pflegeversicherung abschliessen möchte. ab dem kommenden jahr gibt es dieses wahlrecht nicht mehr.

 

 

dann müssen sich ausnahmslos alle selbständigen krankenversichern. anders als bei arbeitnehmern haben sie allerdings die möglichkeit, unabhängig von einkommensgrenzen, einen privaten krankenversicherungsanbieter zu wählen.

obwohl seit april 2007 unversicherte selbständige, die schon einmal pflichtversichert waren, in die gesetzliche krankenversicherung (gkv) zurückkehren müssen, sind in der bundesrepublik laut aussage des bundesministeriums immer noch mindestens 200.000 bürger ohne krankenversicherungsschutz.

am 1. januar tritt die nächste stufe der gesundheitsreform in kraft. ab dann sind alle bundesbürger versicherungspflichtig. wer seiner versicherungspflicht nicht nachkommt, muss im schlimmsten fall mit beitragsnachzahlungen bis zurück ins jahr 2007 rechnen.

wenn sie als selbständiger im moment weder gesetzlich noch privat versichert sind, werden sie 2009 in der privaten krankenversicherung (pkv) versichert. diese müssen ab dem nächsten jahr einen einheitlichen basistarif ohne gesundheitsprüfung anbieten. das bedeutet auch, dass persönliche risikozuschläge in diesem tarif nicht gestattet sind. der leistungsumfang des basistarifs muss dem der gkv entsprechen. die prämie für den basistarif darf nicht höher sein als der gkv-höchstbeitrag.

bis zum 30. juni dürfen bereits jetzt privat versicherte in den basistarif einer krankenversicherung ihrer wahl wechseln. nur pkv-versicherte ab 55 jahre haben lediglich die möglichkeit des wechsels in den basistarif ihrer bestehenden versicherung. schliessen sie ihre krankenversicherung 2009 neu ab, können sie jederzeit in den basistarif einer anderen privaten versicherung wechseln.

bereits erworbene altersrückstellungen können zumindest teilweise sowohl zu einem neuen versicherer als auch in einen anderen tarif der bestehenden versicherung mitgenommen werden.

gkv oder pkv?

in der pkv wird es auch zukünftig keine beitragfreie mitversicherung von familienangehörigen geben. in der regel ist die entscheidung für die freiwillige versicherung in der gkv nur beim start in die selbständigkeit aus einer sozialversicherungspflichtigen beschäftigung oder aus der arbeitslosigkeit heraus möglich.

 

ab januar haben selbständige privatversicherte keinen anspruch auf krankengeld mehr. wenn sie in einer gesetzlichen krankenversicherung versichert sind und im krankheitsfall weiter krankengeld beziehen möchten, müssen sie mit ihrer krankenkasse einen gesonderten wahltarif abschliessen. meist müssen dieser aber leider für die dauer von drei jahren abgeschlossen werden. in der gkv beträgt die normale kündigungsfrist einer freiwilligen gkv-mitgliedschaft demgegenüber nur zwei monate.



veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 09. Oktober 2008; 13:11:04 Uhr



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