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absoluter verbot von tierhaltung im mietvertrag unwirksam Diesen Text vorlesen lassen

hamstermöchte ihr spross zu weihnachten unbedingt ein haustier haben? in ihrem mietvertrag sind haustiere aber grundsätzlich untersagt? keine sorge, einem hamster oder einer schildkröte als bestem freund ihres nachwuchses steht jetzt nichts mehr im wege.
 
der bundesgerichtshof hat die haltung von kleintieren in einer mietwohnung erleichtert. vertragsklauseln, welche "jede tierhaltung, insbesondere von hunden und katzen, mit ausnahme von ziervögeln und zierfischen" von der zustimmung des vermieters abhängig machen, sind demnach unzulässig. mieter dürfen nicht unangemessen benachteiligt werden, weil sie sich ein unproblematisches kleintier, wie eben einen hamster, zulegen möchten. im urteil heisst es, dass eine haltung von kleintieren «zum vertragsgemäßen gebrauch der mietwohnung» zu zählen ist, da von ihnen keine störungen ausgingen.

nach einschätzung des deutschen mieterbundes ist aber noch nicht endgültig geklärt, ob auch katzen zu den unproblematischen kleintieren gehören. bisher geht man davon aus, dass tiere, welche im käfig oder aquarium gehalten werden, erlaubt sind. hundehaltung kann aber nach wie vor ausgeschlossen werden.

(foto: pixelio.de / christoph l.)


veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 15. November 2007; 16:53:32 Uhr



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