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änderungen bei der einkommensanrechnung von tagesmüttern und tagesvätern ab 01.01.2012 Diesen Text vorlesen lassen

tagesvater

zum 01. januar 2012 treten änderungen bei der anrechnung von einkommen für tagesmütter und -väter in kraft. ab dem neuen jahr gilt: die einnahmen aus der tagespflege werden den einnahmen aus einer freiberuflichen bzw. selbständigen tätigkeit gleichgestellt.

 

die änderungen wirken sich unmittelbar auf die berechnung des arbeitslosengeld 2-anspruchs aus. ab dem 01. januar 2012 werden für die anspruchsprüfung alle tatsächlichen einnahmen und alle notwendigen und angemessenen ausgaben der tagesmütter und -väter berücksichtigt. für jedes betreute kind sind die entsprechenden angaben beizubringen. die bisherigen regelungen, wonach aufwandspauschalen abgesetzt werden konnten, finden dann keine anwendung mehr.

 

für anträge auf leistungen nach dem sozialgesetzbuch zweites buch (sgb ii), welche über den 31.12.2011 hinaus gestellt werden, ist künftig eine prognose in form einer vollständige und detaillierte anlage einkommen aus selbständigkeit mit allen erforderlichen nachweisen einzureichen.

 

das jobcenter leipzig hat für die tagesmütter und -väter, die arbeitslosengeld ii beziehen, im september und oktober dieses jahres insgesamt drei informationsveranstaltungen organisiert, um über die gesetzesänderung aufzuklären. zusätzlich erhielten alle tagespflegepersonen, die durch das jobcenter betreut werden ein informationsschreiben zur neuen gesetzeslage, mit dem hinweis auf die ab 01. januar 2012 einzureichenden unterlagen.

 

bei fragen zum thema erreichen sie das jobcenter leipzig per mail:

jobcenter-leipzig.team910@jobcenter-ge.de

oder telefonisch unter:

0341 913 10705

0180 1002901 10705 (festnetzpreis 3,9 ct/min; mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)

 

weitere informationen zum jobcenter leipzig finden sie unter:

www.leipzig.de/jobcenter



veröffentlicht: Dienstleisterbetreuung familienfreund KG -- Donnerstag, 17. November 2011; 10:58:02 Uhr



Kommentar von _Jana am Samstag, 07. Januar 2012; 22:45:04 Uhr

Kommentar zu änderungen bei der einkommensanrechnung von tagesmüttern und tagesv Diesen Text vorlesen lassen

Das ändert sich laut Bundesverband Kindertagespflege noch für Tagesmütter und -väter:

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung der Krankenversicherung steigt von 365,00 € auf 375,00 €. Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 875,00 € (bisher 851,54 €) kann der Mindestbeitrag von 130,38 € als freiwilliger Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung zuzüglich 17,06 € bzw.19,25 € (1,95% bzw. 2,2%) gezahlt werden.

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt von 19,9% auf 19,6%.

Der Mindestbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt von 79,80 € auf 78,40 €.

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