.

agg ? allgemeines gleichbehandlungsgesetz löst antidiskriminierungsgesetz ab Diesen Text vorlesen lassen

arbeitsplätze diskriminierungsfrei ausschreiben oder seine mitarbeiter vor diskriminierung durch dritte schützen...ab 1.08.2006 ist das gesetz
der schwerpunkt des neuen gesetzes liegt auf dem arbeitsrecht. dabei gelten die bestimmungen gleichermaßen für den öffentlichen dienst und für die privatwirtschaft. insgesamt wurden 4 richtlinien der europäischen gemeinschaft in nationales recht umgesetzt.

unter anderem wird im neuen gesetz auch mit missverständnissen aufgeräumt. der begriff behinderung ist sehr weit gefasst und bezieht sich nicht nur auf die anerkennung schwerbehinderter menschen. demnach ist auch behindert, wer wegen starker kurzsichtigkeit eine brille tragen muss.

jeder arbeitgeber und auch personalverantwortlicher sollte den inhalt des neuen agg kennen, um sich auf rechtlich einwandfreiem terrain zu bewegen.

familienfreund bietet eine ausarbeitung des haufe verlages hier (Größe: 125 kB; Downloads bisher: 190; Letzter Download am: 13.05.2012) an.

veröffentlicht: familienfreund jana -- Donnerstag, 28. Juni 2007; 16:15:33 Uhr



Kommentar zu agg ? allgemeines gleichbehandlungsgesetz löst antidiskriminierungsgesetz ab?

Kommentar schreiben:






familienbrief abonnieren

E-Mail-Adresse eingeben:

Zugestellt von FeedBurner

Suche


hilfreiches & mehr


Login

Login




Registrierung.
. Passwort vergessen?
.
 
.

familienservice

.

familienservice