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arbeitgeber, die sich für ihre mitarbeiter engagieren, wird es laut einem aktuellen urteil wohl etwas schwerer fallen, dies rechtskonform umzusetzen.
wie rechtslupe.de berichtet, sind essenszuschüsse des arbeitgebers in form von restaurantschecks nach auffassung des finanzgerichts düsseldorf kein sachbezug i. S. d. § 8 abs. 2 satz 1 estg.
hintergründe und details zum urteil für arbeitgeber (Sie haben keine Berechtigung zum Herunterladen.) zum kostenlosen download.
update: lesen sie hier die stellungnahme von sodexo zum urteil des finanzgerichtes düsseldorf.
Autor: root -- Montag, 04. Oktober 2010; 21:38:15 Uhr