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gute nachricht für alle, die zu hause ein arbeitszimmer haben. nach einem aktuellen urteil des bundesverfassungsgerichtes (bverfg) ist es,
unter bestimmten voraussetzungen leichter möglich, die kosten für das häusliche arbeitszimmer von der einkommenssteuer abzusetzen.
eine entsprechende unterlage können sich betreute mitarbeiter kostenfrei herunterladen (Sie haben keine Berechtigung zum Herunterladen.) .
Autor: root -- Mittwoch, 01. September 2010; 15:33:44 Uhr