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angemessen oder nicht? Diesen Text vorlesen lassen

geldscheine

am 20.12.2008 wurde für den landkreis leipzig die neuen richtwerte für

 

die unterkunfts- und heizkosten nach sgb ii und sgb xii bekanntgegeben. demnach sind grundsätzlich alle kosten für unterkunft und heizung in angemessener höhe vom leistungsträger zu übernehmen.

 

aber was heißt denn angemessen?

 

bei der unterkunft bedeutet das soviel, dass der gewählte wohnraum von ausstattung, lage und bausubstanz einfachen und grundlegenden bedürfnissen entspricht. im falle der heizkosten liegt die summe bei monatlich 1,15 euro pro qm und reicht jedoch maximal bis zur größtmöglichen gesamtwohnfläche. die kosten für warmwasseraufbereitung sind nicht in diesen 1,15 euro enthalten. sie stecken bereits in der regelleistung.

 

wir haben hier den aktuellen beschluss und die aufschlüsslung der kosten auf die haushaltsgröße für sie zum download.

 

nicht im landkreis leipzig zu hause?

für die stadt leipzig finden sie die aktuellen richtwerte hier.

in dresden gelten seit februar 2007 folgende richtwerte.

 

sie wohnen in einem anderen bundesland? sie haben noch mehr fragen rund um wohnraum, umzug, familie? dann kontaktieren sie uns.



veröffentlicht: root -- Samstag, 03. Januar 2009; 00:28:24 Uhr


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