.
ältere arbeitslose sollen nach dem willen der großen koalition künftig länger arbeitslosengeld beziehen können. am 25. januar verabschiedete der bundestag einen gesetzentwurf, welcher auch massnahmen gegen die zwangsverrentung von arbeitslosen vorsieht.
für mitte februar wird die zustimmung durch den bundesrat erwartet. danach soll das gesetz bereits rückwirkend zum jahresanfang in kraft treten.
demnach verlängert sich für arbeitslose im alter von 50 bis 54 jahren bei einer vorversicherungszeit von 30 monaten die bezugszeit von arbeitslosengeld I von 12 auf maximal 15 monate. arbeitslose über 55 jahre und vorversicherungszeit von 36 monaten haben anspruch auf 24 monate. arbeitslose ab 50 jahre können ausserdem einen eingliederungszuschuss erhalten.
die bundesvereinigung der deutschen arbeitgeberverbände kritisierte unterdessen die geplante änderung: “die erneute verlängerung des arbeitslosengelds für ältere ab 50 jahren auf bis zu 24 monate belastet die beitragszahler erneut in milliardenhöhe.
demnach verlängert sich für arbeitslose im alter von 50 bis 54 jahren bei einer vorversicherungszeit von 30 monaten die bezugszeit von arbeitslosengeld I von 12 auf maximal 15 monate. arbeitslose über 55 jahre und vorversicherungszeit von 36 monaten haben anspruch auf 24 monate. arbeitslose ab 50 jahre können ausserdem einen eingliederungszuschuss erhalten.
die bundesvereinigung der deutschen arbeitgeberverbände kritisierte unterdessen die geplante änderung: “die erneute verlängerung des arbeitslosengelds für ältere ab 50 jahren auf bis zu 24 monate belastet die beitragszahler erneut in milliardenhöhe.
veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 28. Januar 2008; 18:00:58 Uhr
familienbrief abonnieren
hilfreiches & mehr
Wir helfen Dir bei der Heilpraktikerausbildung mit tollen Gratis-VideosGive Aways als kleines Geschenk für die eigene Aufmerksamkeit