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familienkolumne: anspruch auf krankentagegeld auch bei arbeitsunfähigkeit wegen mobbing Diesen Text vorlesen lassen

Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Weitz

nach aktueller rechtsprechung des bgh liegt arbeitsunfähigkeit i. s. von § 1 abs. 3 mb/kt 94 (musterbedingungen des verbandes der privaten krankenversicherungen 1994) auch vor, wenn sich der versicherte an seinem arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen mobbingsituation ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen seinem bisher ausgeübten beruf in seiner konkreten ausprägung nicht nachgehen kann (urteil vom 09.03.2011 – vi zr 137/10). diese entscheidung ist insoweit von großer praktischer bedeutung, als sich der bgh gegen die bisherige herrschende meinung gestellt hat, nach der in den sog. mobbingfällen eine bedingungsgemäße arbeitsunfähigkeit im sinne von § 1 abs. 3 mb/kt nicht vorgelegen haben soll.

 

maßstab für die prüfung der arbeitsunfähigkeit ist der bisherige beruf in seiner konkreten ausprägung. mit blick darauf kann der krankentagegeldversicherer vom versicherten, der durch besondere umstände an seinem bisherigen arbeitsplatz krank geworden ist, nicht einen wechsel des arbeitsplatzes, die wahl eines anderen arbeitsumfeldes oder arbeitsrechtliche schritte gegen den arbeitgeber verlangen. dies gilt nach ansicht des bgh auch dann, wenn sich der versicherte an seinem arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solche empfundenen mobbingsituationen ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch und/oder physisch erkrankt ist und infolgedessen seine berufliche tätigkeit nicht ausüben kann.

 

zu beachten ist in diesem zusammenhang, dass die erstattung von krankentagegeld auch noch nach ende des arbeitsverhältnisses in betracht kommt. entscheidend ist, ob der versicherte die zuletzt – vor eintritt der behaupteten arbeitsunfähigkeit – ausgeübte berufliche tätigkeit nach medizinischem befund vorübergehend in keiner weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen erwerbstätigkeit nachgeht.

 

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Fax 0341-94016720

 



veröffentlicht: root -- Dienstag, 31. Mai 2011; 22:16:52 Uhr


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