arbeitsgenehmigungsfreiheit für saisonarbeitnehmer aus acht neuen eu-mitgliedstaaten ab 1. januar 2011

die bundesagentur für arbeit informiert:
ab 1. januar 2011 entfällt für unionsbürger aus estland, lettland, litauen, polen, der slowakischen republik, slowenien, der tschechischen republik und ungarn (sogenannte eu-8-staaten) die arbeitserlaubnispflicht für eine beschäftigung als saisonarbeitnehmer in der land- und forstwirtschaft, dem obst und gemüseanbau und im hotel- und gaststättenge-werbe.
ab diesem zeitpunkt wird das saisonverfahren nur noch für bulgarische, rumänische und kroatische arbeitnehmer durchgeführt.
mehr informationen gibt es hier.
veröffentlicht: root -- Freitag, 31. Dezember 2010; 14:46:15 Uhr