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arbeitsgenehmigungsfreiheit für saisonarbeitnehmer aus acht neuen eu-mitgliedstaaten ab 1. januar 2011 Diesen Text vorlesen lassen

arbeiterin

die bundesagentur für arbeit informiert:

 

ab 1. januar 2011 entfällt für unionsbürger aus estland, lettland, litauen, polen, der slowakischen republik, slowenien, der tschechischen republik und ungarn (sogenannte eu-8-staaten) die arbeitserlaubnispflicht für eine beschäftigung als saisonarbeitnehmer in der land- und forstwirtschaft, dem obst und gemüseanbau und im hotel- und gaststättenge-werbe.

 

ab diesem zeitpunkt wird das saisonverfahren nur noch für bulgarische, rumänische und kroatische arbeitnehmer durchgeführt.

 

mehr informationen gibt es hier.



veröffentlicht: root -- Freitag, 31. Dezember 2010; 14:46:15 Uhr


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