in wirtschaftlich schwierigen zeiten müssen sie als arbeitgeber schonmal überlegen, wie sie kosten reduzieren können. ein möglicher weg kann es sein, in bestehenden arbeitsverhältnissen die arbeitszeit zu reduzieren.
um der schwächeren nachfrage und dem höheren kostendruck im personalbereich zu begegnen, haben sie als arbeitgeber verschiedene möglichkeiten. sie können urlaub gewähren oder anordnen, freizeit gewähren oder anordnen, oder kurzarbeit anordnen.
1. möglichkeit: urlaub / betriebsferien
zwar muss während des jahresurlaubs das urlaubsentgelt fortbezahlt werden, in betrieben ist bei arbeitsmangel die urlaubsgewährung jedoch günstiger als die freistellung der arbeitnehmer und der daraus resultierende annahmeverzug.
grundsätzlich muss der jahresurlaub nach den wünschen der mitarbeiter gewährt werden. treffen diese mit der schwachen auslastung im betrieb zusammen, gibt es keine probleme. häufig ist dies aber nicht der fall. einseitig anordnen können sie den urlaub nur, wenn der urlaub sonst verfallen würde oder wenn generell betriebsferien angeordnet sind.
aber auch die anordnung von betriebsferien ist nicht so einfach möglich, denn der betriebsrat muss zustimmen. ist dies der fall, treten die wünsche der beschäftigten in den hintergrund und müssen nicht durch betriebliche belange gerechtfertigt sein.
2. möglichkeit: freizeit gewähren oder anordnen
in auslastungsschwachen zeiten lassen es viele flexible arbeitszeitmodelle zu, zeitguthaben abzubauen. auch hier gilt zunächst dieselbe prämisse wie beim urlaubswunsch der arbeitnehmer. trotzdem kann bei manchen arbeitszeitmodellen der arbeitgeber leichter einseitig den überstundenabbau oder den abbau von gleitzeitguthaben anordnen.
im wege des direktionsrechts kann ohne besondere vereinbarungen der abbau von überstunden oder zeitguthaben vom arbeitgeber angeordnet werden. die anordnung von freizeit durch arbeitszeitabbau ist daher häufig ein probates mittel, kurzfristigem arbeitsmangel zu begegnen.
veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 22. Oktober 2008; 19:59:43 Uhr