versicherte, die beschäftigungszeiten in betrieben der ddr zurückgelegt und diese der deutschen rentenversicherung knappschaft-bahn-see (kbs) noch nicht nachgewiesen haben, sollten die feststellung dieser zeiten so schnell wie möglich beantragen. grund: die gesetzliche aufbewahrungsfrist für betriebliche lohnunterlagen bei arbeitgebern und archiven endet mit dem 31. dezember dieses jahres. offene versicherungszeiten können somit in vielen fällen nur noch bis zu diesem termin ohne zusätzlichen aufwand ermittelt werden.
die kbs hatte die betroffenen bereits 2006 zur klärung ihrer versicherungszeiten aufgefordert. bei der mehrzahl der versicherten hat die kbs die versicherungszeiten umfassend und lückenlos festgestellt und konnte entsprechende mitteilungen und bescheide ausstellen.
bei wem das jedoch noch nicht geschehen ist, der könnte noch lücken aus beschäftigungszeiten vor der deutschen einheit haben. diese versicherten sollten ihren bescheid auf lücken überprüfen und ihre für diese zeiten vorhandenen unterlagen der zuständigen rentendienststelle oder auskunfts- und beratungsstelle der deutschen rentenversicherung vorlegen.
die vollständige speicherung aller versicherungszeiten ist wichtig für die zügige bearbeitung des rentenantrags und für die umfassende, lückenlose berechnung der rentenhöhe.
weitere auskünfte erhalten versicherte unter der gebührenfreien service-telefon-nummer der deutschen rentenversicherung knappschaft-bahn-see 0800 1000 48080.
veröffentlicht: root -- Freitag, 08. Juli 2011; 23:10:32 Uhr