die versorgungsmedizin-verordnung mit den versorgungsmedizinischen grundsätzen ist seit dem 1. januar 2009 in kraft.
um den grad der behinderung oder das ausmaß der nach dem bundesversorgungsgesetz auszugleichenden schädigungsfolgen festzustellen wurden bisher die "anhaltspunkten für die ärztliche gutachtertätigkeit im sozialen entschädigungsrecht und nach dem schwerbehindertenrecht (teil 2 sgb IX)" (ahp) festgestellt.
das bundesministerium für arbeit und soziales hat in der vergangenheit die ahp auf der grundlage von beschlüssen und empfehlungen des bisherigen ärztlichen "sachverständigenbeirates versorgungsmedizin" beim bundesministerium für arbeit und soziales herausgegeben.
die neue verordnung ist notwendig geworden, da die rechtsprechung in der vergangenheit mehrfach die verfassungskonfomität der rechtsgrundlage der ahp bemängelt bzw. vermisst hat. mit der neuen verordnung soll die rechtsprechung umgesetzt sein.
in den "versorgungsmedizinischen grundsätzen" sind folgende punkte nicht mehr enthalten:
- die nummern 1 und 15 ahp (durchführung der begutachtung)
- die nummer 33 (gesundheitliche voraussetzungen für die befreiung von der rundfunkgebührenpflicht) und 34 (gesundheitliche voraussetzungen für die benutzung der 1. wagenklasse mit fahrausweis für die 2. klasse)
- die wiedergabe von rechtsgrundlagen (Nr. 27 und 35)
- die nummern 53 und 143 (kausalitätsbeurteilung bei einzelnen krankheitsbildern).
das selbsthilfenetzwerk sachsen weisst darauf hin, dass
"Gerade bei Letzterem ist die Begründung (Bundesrat Drucksache 767/08) von Bedeutung: Die Nummern 53 bis 143 der Ausgabe 2008 der AHP behalten auch nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung Gültigkeit als antizipiertes Sachverständigengutachten."
die versorgungsmedizinischen grundsätze (Größe: 896 kB; Downloads bisher: 133; Letzter Download am: 13.05.2012) stellen wir ihnen gern zum download bereit.
veröffentlicht: root -- Sonntag, 08. März 2009; 01:31:35 Uhr
Kommentar von familienfreund thomas am Dienstag, 07. April 2009; 13:53:21 Uhr
kommentar zu aus anhaltspunkten werden versorgungsmedizinische grundsätze 
Lieber Herr Barth.Sie meinen sicher, das Sie es als Besucher den Gesetzestext nicht herunterladen können, oder?
Registrieren Sie sich einfach kostenlos und schon funktioniert dies.
familienfreund Thomas
P.S.: Es sind 116 Seiten.
Kommentar von _Johannes Barth am Dienstag, 07. April 2009; 13:28:39 Uhr
kommentar versorgungsmedizinische grundsätze
Inhalt: Wenn das neue Gesetz nicht gedruckt werden darf,dann hat es wohl keine Gültigkeit ?