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bett

müde bin ich geh zur ruh, mache beide äuglein zu! und, wenn ihr

 

mitarbeiter vergißt sie rechtzeitig wieder aufzumachen und pünktlich zur arbeit zu erscheinen, haben sie das recht ihn zu kündigen. nun urteilten auch richter des landesarbeitsgericht köln und gaben dem arbeitgeber in diesem punkte recht.

 

ein seit 6 jahren beschäftigter in köln hatte innerhalb der letzten 2 jahre seiner tätigkeit im unternehmen immer wieder verschlafen. manchmal kam er mehrere stunden zu spät. der arbeitgeber sprach 2 abmahnungen aus.

 

und trotzdem kam er wiederholt zu spät und der arbeitgeber sprach eine eine verhaltensbedingte kündigung aus. der arbeitnehmer klagte. er gab an wegen der einnahme eines schmerzmittels mitunter sowohl den wecker als auch vereinbarte weckanrufe überhört zu haben.

 

die richter urteilten zu gunsten des arbeitgebers und begründeten ihre entscheidung mit den argumenten, dass pünktlichkeit eine der hauptleistungspflichten des arbeitnehmers ist und weder abhilfe durch gespräche und angebote des arbeitgebers zustande kamen noch der arbeitnehmer sich medizinischen rat geholt hätte.

 

 



veröffentlicht: root -- Mittwoch, 28. Januar 2009; 16:04:33 Uhr


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