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in der aktuellen broschüre "aushilfs- und ferienjobs von schülern und studenten" gibt das sächsische finanzministerium wieder steuertipps rund um den ferienjob für die sommer- und semesterferien sowie für sonstige aushilfsarbeiten.
schülern und studenten können ihre einkünfte aus einem aushilfs- oder ferienjob nach zwei varianten versteuern.
1. eintrag auf der lohnsteuerkarte
eine lohnsteuerkarte erhält man bei der zuständigen gemeinde. darauf trägt der arbeitgeber die individuellen daten des arbeitnehmers ein.
2. pauschalierung der lohnsteuer
hier wird die lohnsteuer nach bestimmten pauschsteuersätzen ermittelt. diese übernimmt der arbeitgeber und sie ist nicht erstattungsfähig.
für die besteuerung der einkünfte aus der ferientätigkeit ist oftmals die vorlage einer lohnsteuerkarte beim arbeitgeber die günstigere variante. dazu ist aber am jahresende die abgabe einer einkommensteuererklärung notwendig.
die broschüre steht hier zum download bereit.
1. eintrag auf der lohnsteuerkarte
eine lohnsteuerkarte erhält man bei der zuständigen gemeinde. darauf trägt der arbeitgeber die individuellen daten des arbeitnehmers ein.
2. pauschalierung der lohnsteuer
hier wird die lohnsteuer nach bestimmten pauschsteuersätzen ermittelt. diese übernimmt der arbeitgeber und sie ist nicht erstattungsfähig.
für die besteuerung der einkünfte aus der ferientätigkeit ist oftmals die vorlage einer lohnsteuerkarte beim arbeitgeber die günstigere variante. dazu ist aber am jahresende die abgabe einer einkommensteuererklärung notwendig.
die broschüre steht hier zum download bereit.
veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 25. Juli 2007; 11:11:03 Uhr