mit der gesetzesreform ende letzten jahres wure das merkzeichen b im schwerbehindertenausweis neu bestimmt.
früher galt die formulierung "die notwendigkeit ständiger begleitung ist nachgewiesen" und heute heisst es: "berechtigung zur mitnahme einer begleitperson".
die alte formulierung führte oft zu fehlinterpretationen. so kam es vor, dass behinderte menschen von veranstaltungen oder schwimmbadbesuchen ohne begleitung ausgeschlossen wurden. heute kann dies nicht mehr geschehen.
durch die gesetzesänderung wird klargestellt, dass ein schwerbehinderter mensch eine begleitperson mitnehmen darf aber nicht zwangsläufig auch mitnehmen muss.
veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 27. November 2008; 09:27:20 Uhr