eine schülerin hatte sich bis zum bundesverfassungsgericht durchgeklagt, um in einer verfassungsbeschwerde geltend zu machen, dass
auf leistungen nach dem sgb 2 ihr bafög bedarfsmindernd angerechnet wurde. das bundesverfassungsgerichts (bverfg) sah dagegen keine verfassungsrechtlichen bedenken (az.: 1 bvr 2556 / 09) und wies die beschwerde zurück.
leistungen aus dem schülerbafög für den besuch einer privatschule wurden bedarfsmindernd auf die ergänzenden leistungen des sgb 2 angerechnet. die schplerin klagte sich trotz 2er abgewiesener klagen aus den vorinstanzen bis zum bundesverfassungsgericht. sie ist der meinung, dass die anrechnung ihr recht auf ein menschenwürdiges existenzminimum angreift und auch noch gegen den gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Autor: root -- Samstag, 24. Juli 2010; 20:21:21 Uhr