haben sie's gewusst?
" bahnanlagen und fahrzeuge müssen laut eisenbahn-bau- und betriebsordnung so beschaffen sein, dass die benutzung durch behinderte und alte menschen sowie kindern ohne besondere erschwernisse möglich ist. dies teilt die bundesregierung in ihrer antwort ( bt.-drs. 16/10669 ) auf eine kleine anfrage der grünen mit."
die vorzeitige umsetzung einer eu-verordnung in deutsches recht beinhaltet vor allem, dass die eisenbahnunternehmen und die bahnhofsbetreiber nicht diskriminierende zugangsregelungen für die beförderung dieses personenkreises aufstellen.
die verpflichtung zur kostenfreien hilfe beim ein- und aussteigen sind genauso verpflichtend, wie die bahnhöfe, bahnsteige, fahrzeuge und andere einrichtungen für personen mit behinderungen zugänglich sind.
veröffentlicht: root -- Freitag, 07. November 2008; 12:09:27 Uhr