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auch corporate weblogs fallen unter das neue telemediengesetz. das bedeutet, dass rechtlich zweifelhafte kommentare umgehend entfernt werden sollten.
firmen haben die pflicht, kommentare ihres weblogs zu lesen und zu prüfen. durch das das telemediengesetz (tgm) wurde ein neuer regelungsrahmen für weblogs geschaffen. laut tgm gehören informations- und kommunikationsdienste zu den telemedien. somit sollte jeder betreiber eines weblogs sich dieses gesetz einmal genauer betrachten. nur so können mögliche konflikte zwischen meinungs- und pressefreiheit sowie persönlichkeitsrechten vermieden werden.
fremde kommentare sollten als solche gekennzeichnet werden, beispielsweise durch einen besonderen schrifttyp. außerdem ist der zusatz "gastkommentare auf dieser seite geben nicht die meinung der redaktion, sondern des verfassers wieder" sinnvoll.
werden rechtlich zweifelhafte beiträge gepostet,hat der betreiber des weblogs nach neuester rechtsprechung das recht, diese zu löschen. die löschung verstößt nicht gegen das recht auf freie meinungsäußerung. im gegenteil, es gehört zur sorgfaltspflicht des verantwortlichen des corporate weblogs, diese postings zu löschen.
für registrierte leser steht hier ein leitfaden (Sie haben keine Berechtigung zum Herunterladen.) zu haftungsfragen bei weblogs zur verfügung.
fremde kommentare sollten als solche gekennzeichnet werden, beispielsweise durch einen besonderen schrifttyp. außerdem ist der zusatz "gastkommentare auf dieser seite geben nicht die meinung der redaktion, sondern des verfassers wieder" sinnvoll.
werden rechtlich zweifelhafte beiträge gepostet,hat der betreiber des weblogs nach neuester rechtsprechung das recht, diese zu löschen. die löschung verstößt nicht gegen das recht auf freie meinungsäußerung. im gegenteil, es gehört zur sorgfaltspflicht des verantwortlichen des corporate weblogs, diese postings zu löschen.
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veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 17. September 2007; 20:30:52 Uhr