...meint die bundesagentur für arbeit und eröffnet, dass die "Stattgaben im Klageverfahren auf 30 Prozent zu reduzieren sind"
wo gearbeitet wird, passieren auch fehler - und das sind nicht wenig. 60% aller ergangenen bescheide der argen bescheren einen erfolgreichen widerspruch und 50% münden in erfolgreiche klagen.
schuld an diesen hohen zahlen sind vor allem unzureichende qualifikation der eigenen mitarbeiter. aus gesprächen mit betroffenen alg-ii-empfängern wissen wir, dass jeder fall ein einzelfall zu sein scheint. einheitliche verfahrensweisen und schriftliche grundlagen werden viel weniger ausgereicht, als die einladungen zum persönlichem gespräch, begleitet von drohungen zur kürzung der leistung bei nicht erscheinen.
wie familienfreund bereits berichtete, gibt es zahlreiche vereine, welche es sich zur aufgabe gemacht haben, menschen zu diesen gesprächen zu begleiten. in zukunft wird es vielleicht gar nicht mehr dazu kommen (müssen).
denn wie jetzt bekannt wird, wollen einige bundesländer das widerspruchsverfahren abschaffen bzw. haben es schon abgeschafft. das fristgerechte einlegen des schriftlichen widerspruchs würde dann gleich in einer klage münden. voraussichtlich soll dieses abschaffen für alle behördenbescheide gelten - geht also uns alle an.
ein weiteres manko ist, dass jüngst die kürzung der prozesskostenbeihilfe für einkommensschwache beschlossen wurde.
veröffentlicht: root -- Sonntag, 09. November 2008; 20:08:42 Uhr