(rgz). großeltern, patentante oder eltern - wenn ein neuer mensch das licht der welt erblickt, dann ist das bedürfnis bei den nächsten angehörigen groß, ihm den start ins leben so gut wie möglich zu gestalten. eine möglichkeit, das zu tun, ist es, einen riester-vertrag abzuschließen und diesen später auf die kinder zu übertragen. am ehesten eignet sich ein riester-fondssparplan, der bei berufseintritt von den kindern übernommen werden kann. hier zahlen die angehörigen einen bestimmten monatlichen betrag ein.
da das kind nicht erwerbstätig ist, wird der vertrag zwar nicht vom staat durch zulagen gefördert. trotzdem macht der abschluss sinn, denn die gesetzlichen rahmenbedingungen für die riester-rente gelten auch für nicht geförderte verträge. "während der ansparphase fallen keine steuern an. das kapital muss erst nachgelagert bei der auszahlung versteuert werden", betont wolfram erling, leiter zukunftsvorsorge bei der fondsgesellschaft union investment. außerdem wichtig zu wissen: das eingezahlte kapital ist sicher. zu beginn der auszahlphase erhält der sparer in jedem fall die summe zurück, die er an beträgen in den vertrag eingezahlt hat. zusätzlich profitiert der sparer neben den renditechancen des riester-fondssparplans bereits von anfang an vom zinseszinseffekt, der in diesem fall besonders hoch ist, weil die einzahlphase bereits in jungen jahren begonnen hat.
veröffentlicht: Familienservice Familienfreund KG -- Dienstag, 10. Januar 2012; 23:04:19 Uhr