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schwanger

bisher war es für selbstständige unternehmerinnen der mutterschutz nicht selbstverständlich. ohne finanziellen ausgleich ist das pausieren von 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt zwar sinnvoll für mutter und kind aber unter umständen das ende für's unternehmen.

 

die am 4.8.2010 in kraft getretene eu-richtlinie soll

selbstständig erwerbstätigen frauen und mitarbeitenden ehe- oder lebenspartner selbstständig erwerbstätiger mutterschaftsleistungen für die unterbrechung ihrer erwerbstätigkeit von mindestens 14 wochen ermöglichen. besteht in einem der mitgliedstaaten bereits ein system für den schutz selbstständiger, sollen die lebenspartner, zum beispiel bei der altersversorgung, auch das gleiche maß an schutz erhalten.

 

in sachsen allein sind nur noch 12% aller erwerbstätigen selbstständige unternehmer. eu-weit sind 16 prozent der erwerbstätigen selbstständig. nun haben die eu-mitgliedstaten maximal 2 jahre zeit die neue richtline umzusetzen und entsprechend in nationales recht umzuwandeln.



Autor: root -- Montag, 06. September 2010; 11:26:22 Uhr



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