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wann dürfen und müssen ihre bewerber zum bluttest? Diesen Text vorlesen lassen

Bewerbung

immer wieder geht ein aufschrei durch die massen, wenn unternehmen ihre bewerber und potentiellen mitarbeiter zum bluttest schicken. aber irgendwie ist das doch nichts neues!

 

in jedem fall gilt, immer dann, wenn es darum geht, die beschäftigten oder die öffentlichkeit zu schützen, ist der arbeitgeber zu  untersuchungen dieser art verpflichtet. verordnungen zur arbeitsmedizinischen vorsorge und berufsgenossenschaftlichen vorschriften regeln jedoch die genauen einzelheiten. während inhalte der gesundheitstests für beamte z.b nicht einheitlich bundesweit geregelt sind, ist es im cockpit glasklar. wer schlecht sieht, darf kein flugzeug steuern.

 

und selbst für den vorgenommenen test gelten ganz klare bestimmungen. durchgeführt vom betriebs- oder hausarzt sind diese auf jeden fall an die schweigepflicht gebunden. d.h. sie dürfen maximal mitteilen, ob der bewerber ganz, gar nicht oder teilweise geeignet ist. freiräume bei der gestaltung hat lediglich der arzt. er muss aufgrund der vagen gesetzlichen regelungen entscheiden, welche tests für den antritt der stelle notwendig sind.

 

wichtig für sie als arbeitgeber ist, dass sie nicht mehr daten erheben als erforderlich/notwendig. das kann sonst ein verstoß gegen das datenschutzgesetz sein. und natürlich muss der bewerber vor allen untersuchungen zustimmen. sonst können womöglich schadenersatzansprüche auf sie zu kommen.

 

und falls ihre mitarbeiter oder sie rechtlichen beistand benötigen, ist in jeder familienflat.gold eine beratung bei einer fachkanzlei zum fixpreis enthalten.



veröffentlicht: root -- Montag, 30. November 2009; 22:46:24 Uhr


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