am gestrigen donnerstag, den 3.12.2009, dass
jene gesetzlichen vorschriften, die ausländer vom elterngeld ausschließen, sind zumindest teilweise verfassungswidrig. das urteil mit dem aktenzeichen az b 10 eg 5/08 r sagt, dass der eingeschränkte anspruch von ausländern gegen artikel 3 des grundgesetzes, dem gleichbehandlungsgebot, verstößt.
ausländern mit einer befristeten aufenthaltserlaubnis nur dann ein anspruch, wenn sie erwerbstätig sind, arbeitslosengeld beziehen oder elternzeit in anspruch nehmen.
veröffentlicht: root -- Freitag, 04. Dezember 2009; 21:45:22 Uhr