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ohne einverständnis der mutter darf ein möglicher vater keinen gentest duchführen lassen. viele haben es bisher trotzdem getan, wohl wissend, dass dies vor keinem deutschen gericht bestand hat.
diese rechtspraxis wurde nun durch die karlsruher richter bestätigt. allerdings belassen sie es nicht dabei. sie fordern den gesetzgeber auf, die bisher hohen hürden für den mann zur legalen vaterschaftsklärung deutlich zu senken, so dass in zukunft heimliche tests überflüssig werden. dann dürften auch weit weniger vaterschaftsstreitigkeiten vor gericht ausgetragen werden, denn jede mutter muss damit rechnen, dass der mögliche vater sehr schnell einen vaterschaftstest veranlassen kann, auch ohne zustimmung der mutter.
im moment ist es noch so, dass das recht des vaters hinter dem persönlichkeitsrecht des kindes gelagert ist. dabei haben die mütter den test nicht selten aus rein materiellen gründen verweigert. aber hat das kind nicht auch einen anspruch darauf, zu erfahren, wer sein vater ist?
nach dem karlsruher urteil kündigte bundesjustizministerin zypries jetzt an, heimliche vaterschaftstest unter strafe zu stellen. aber sie kündigte auch einen gesetzesvorschlag an, "der ein vereinfachtes verfahren zur festlegung der biologischen vaterschaft anbietet". dabei soll eine erwiesene nicht-vaterschaft keinen einfluss auf die juristische stellung des partners zum kind haben. heute kann bei nichtbestätigung der vaterschaft dem mann jeglicher umgang mit dem kind verweigert werden.
im moment ist es noch so, dass das recht des vaters hinter dem persönlichkeitsrecht des kindes gelagert ist. dabei haben die mütter den test nicht selten aus rein materiellen gründen verweigert. aber hat das kind nicht auch einen anspruch darauf, zu erfahren, wer sein vater ist?
nach dem karlsruher urteil kündigte bundesjustizministerin zypries jetzt an, heimliche vaterschaftstest unter strafe zu stellen. aber sie kündigte auch einen gesetzesvorschlag an, "der ein vereinfachtes verfahren zur festlegung der biologischen vaterschaft anbietet". dabei soll eine erwiesene nicht-vaterschaft keinen einfluss auf die juristische stellung des partners zum kind haben. heute kann bei nichtbestätigung der vaterschaft dem mann jeglicher umgang mit dem kind verweigert werden.
veröffentlicht: Antje K. -- Sonntag, 15. April 2007; 14:51:55 Uhr