hinter dieser nummer verbirgt sich die klage einer 5 köpfigen familie aus berlin. 2 kinder der familie wollten an schul- bzw. klassenfahrten teilnehmen und erhielten von der zuständigen arge lediglich einen teilbetrag der reisekosten als zuschuss.
das darf nicht seint urteilte das gericht und schmetterte die begründung der arge, die sich auf "moralische bedenken" bezog ab. jede schulreise muss voll bezahlt werden, da kein schüler aufgrund seiner herkunft und sozialen lage ausgegrenzt werden darf.
sollte es begrenzungen finanzieller art für schulfahrten geben oder bestimmte reiseziele ausgeschlossen sein aufgrund der kosten, so müsse das über das schulgesetz für alle schülerInnen geregelt werden.
veröffentlicht: root -- Samstag, 15. November 2008; 12:32:28 Uhr