und zwar faustdick. jeder selbstständige unternehmer weiß, dass er selbst und ständig unternehmen darf. und das ist gut so. klar ist auf jeden fall, dass es nicht immer alles nur
gerade aus läuft. einige wesentliche änderungen machen das leben und arbeiten für selbstständige nicht immer ganz einfach. als unternehmer wissen sie am besten, wo die brisanz und das risiko liegt.
sei es die eigene rentenabsicherung, die private krankenversicherung oder die monatlichen fixkosten - alles muss am ende des monats immer wieder auf's neue erarbeitet werden. und, wenn es mal wirklich nicht gut läuft und die zahlen durch so eine "krise" wie gerade in den keller sinken, brauchen selbstständige nicht nur nerven wie drahtseile sondern auch sichere pfändungsfreie rücklagen.
mehr spielraum bietet der bundestag ab mitte 2010. jeder kontoinhaber kann sich dann ein pfändungsschutzkonto = p-konto einrichten lassen kann, d.h. eine konto-räuberung bis auf den letzten cent ist nicht mehr möglich. der pfändungsfreibetrag soll bei 985,15 euro im monat für ledige liegen. dieses geld wäre dann pfändungssicher angelegt.
der schutz für selbständige zeigt so künftig zumindest in bezug auf vorrübergehende illiquidität und den hohen pfändungsfolgekosten wirkung.
veröffentlicht: root -- Dienstag, 03. November 2009; 00:06:36 Uhr