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das neue p-konto Diesen Text vorlesen lassen

rücklagenmit ihrem gesetzesentwurf zur reform des kontopfändungsschutzes hat die bundesregierung erstmalig ein so genanntes pfändungsschutzkonto, kurz "p-konto") eingeführt. bei diesem konto erhält der schuldner für sein guthaben einen automatischen sockel-pfändungsschutz i. h. von 985,15 € pro monat.
 
dabei spielt es keine rolle, aus welcher art von einkünften sein guthaben beteht. dies macht es erstmalig auch selbständigen möglich, pfändungsschutz für ihr konto zu erhalten. wenn der schuldner unterhaltsverpflichtungen nachkommen muss, kann der basispfändungsschutzbetrag erhöht werden.

jeder kunde kann sein laufendes girokonto von seiner bank in ein p-konto umwandeln lassen. gläubiger wie banken oder andere kreditgeber dürfen dann den freibetrag von monatlich 985,15 euro nicht mehr pfänden.

der vorstand der verbraucherzentrale gerd billen begrüßte den schritt, denn erstmals können existenzgründer und
selbstständige einen teil ihres kontoguthabens schützen. bisher war es nur auf gerichtlichem weg möglich, einen pfändungsschutz für das kontoguthaben zu erwirken, wenn ein gläubiger die zwangsvollstreckung eingeleitet hatte. viele schuldner scheuten davor zurück. als folge kündigten die banken die konten, über welche kein zahlungsverkehr mehr abgewickelt werden konnte.

da aber ein girokonto heutzutage notwendige voraussetzung für die teilhabe am modernen wirtschaftsleben ist, entschied sich die bundesregierung zur reform des kontopfändungsschutzes. das gesetz bedarf noch der zustimmung des bundesrats. das bundesjustizministerium rechnet aber mit einem inkrafttreten ende 2008.

quelle und weitere informationen zum gesetzesentwurf auf : bundesministeriums der justiz 

veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 10. September 2007; 17:57:55 Uhr


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