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das persönliche budget- mehr gleichberechtigte teilhabe von behinderten Diesen Text vorlesen lassen

altenheimdas persönliche budget gibt es eigentlich schon eine ganze weile. es ist keine neue leistung, sondern eine andere form der leistungsbewilligung. kurz gesagt behandelt es die umwandlung von sachleistungen für menschen mit behinderungen in geldleistungen oder gutscheine.
 
bisher war es eine kann-leistung, aber ab dem 1. januar 2008 haben behinderte menschen einen rechtsanspruch auf das persönliche budget. dabei spielt die art und die schwere der behinderung keine rolle. budgetfähig sind  alltägliche, regelmäßig wiederkehrende bedarfe wie hilfen zur mobilität, hilfen zur teilhabe am leben in der gemeinschaft, hilfen zur häuslichen pflege, regelmäßig wiederkehrende hilfs- und heilmittel, hilfen zum erreichen des ausbildungs- oder arbeitsplatzes.

mit dem persönlichen budget zu mehr selbstbestimmung und selbständigkeit

mit dem bewilligten budget können sie ihre hilfe und unterstützung selbst bezahlen. sie entscheiden selbst, wann, wo, wie und von wem sie teilhabeleistungen in anspruch nehmen, um ihren individuellen hilfebedarf optimal abzudecken. auf antrag können leistungen zur teilhabe auch durch ein monatliches persönliches budget ausgeführt werden, um den leistungsberechtigten in eigener verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes leben zu ermöglichen.

grundlage des persönlichen budgets ist eine zielvereinbarung zwischen ihnen und dem für sie als ansprechpartner fungierenden leistungsträger. dabei spielt es keine rolle, ob sie leistungen verschiedener leistungsträger beanspruchen möchten. der ansprechpartner bleibt immer der gleiche.

folgende leistungsträger sind möglich:

  • krankenkasse
  • bundesagentur für arbeit
  • unfallversicherungsträger
  • rentenversicherungsträger
  • träger der alterssicherung der landwirte
  • träger der kriegsopferversorgung und- fürsorge
  • träger der öffentlichen jugendhilfe
  • sozialhilfeträger
  • pflegekasse
  • integrationsamt

der weg zum persönlichen budget

die gemeinsamen servicestellen der leistungsträger beraten und helfen ihnen bei der antragstellung. die in betracht kommenden leistungen werden erklärt und der kontakt mit dem/den zuständigen leistungsträgern aufgenommen. daraufhin wird der bedarf gemeinsam mit den beteiligten leistungsträgern und ihnen besprochen. nachdem der bedarf festgestellt wurde, kommt es zur zielvereinbarung über die mit dem persönlichen budget  abzudeckenden leistungen. danach bekommen sie einen gesamtbescheid über die einzelheiten des persönlichen budgets. ganz wichtig: die leistungen erfolgen alle aus einer hand und ihr ansprechpartner ist und bleibt der für das budget festgelegte beauftragte.

in der regel werden persönliche budgets als geldleistungen ausgeführt, in begründeten fällen sind gutscheine möglich. das persönliche budget soll den individuell festgestellten bedarf eines behinderten menschen decken, aber die höhe der kosten aller bisher individuell festgestellten leistungen nicht überschreiten.

der landesverband für körper- und mehrfachbehinderte berät sie gern ausführlich zum persönlichen budget. die beratungsstelle befindet sich in grünau, in der stuttgarter allee 6. interessenten werden gebeten, vorab unter 0341-4211972 einen termin zu vereinbaren.

(foto: pixelio.de / gerd altmann)


veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 10. Januar 2008; 20:46:07 Uhr


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