hitzig geht es manchmal in den unternehmen zu. nicht nur zwischen den mitarbeiter oder kollegen kracht es - nein, auch als chef wird man gelegentlich hart angeschossen.
nun gibt es einige situationen, in denen sie entsprechend abmahnen oder verhaltensbedingt kündigen können.
das gespräch mit oder über sie, als chef, kann mitarbeitern probleme bringen. wer gegenüber dem chef, den kollegen und seinen repräsentanten ausfallend wird, muss die konsequenzen tragen.
welche das sind, muss im zweifelsfall ein gericht entscheiden. juristisch wird der einzelfall geprüft. die frage nach dem bildungsgrad, der gesprächstemperatur und die psychische verfassung spielen genauso eine rolle, wie provokationen vom chef. auch der derbe umgangston im unternehmen kann strafmindernd wirken.
nicht zimperlich geht es beispielsweise in der reinigungsbranche zu. ein herzliches "hau ab und verpiss dich" ist hier allenfalls ein abmahngrund. wenn, ein gereizter mitarbeiter ähnlich dem stier in der arena ausrastet, ist eine "blöder sack" auch noch kein grund zum gehen.
was super wichtig ist - wissen, wann der spass aufhört. wer z.b. mit den kollegen oder bekannten lästert, kann sich durch aus eine kündigung einfangen. gesetz dem fall, dass die im vertrauen gemachten äußerungen von dem anderen weiter getragen werden, z.b. zum chef oder anderen kollegen und bekannten. in diesen fällen droht die rufschädigung des betroffenen.
veröffentlicht: root -- Samstag, 06. November 2010; 22:02:31 Uhr